Bye, bye Britain - Brexit am

31.01.20

Auf welche Veränderungen müssen Sie und Ihre Kinder sich jetzt einstellen?
Wir geben Ihnen die wichtigsten Antworten:

  • Welche Dokumente sind für die Einreise erforderlich?

    Seit dem 1. Oktober 2021 ist die Einreise nach Großbritannien für alle EU-Staatsbürger:innen nur noch mit einem gültigen Reisepass möglich. Dieser muss mindestens bis zum Reiseende gültig sein. Nicht EU-Bürger:innen benötigen zusätzlich ein Visum für die Einreise.

  • Was ändert sich bei Grenzkontrollen?
    Grenzkontrollen gab es vorher und gibt es auch weiterhin. Großbritannien ist nicht dem Schengener Abkommen beigetreten, weshalb Kontrollen an der Grenze nie abgeschafft wurden. Die Pass- und Grenzkontrollen sind jedoch wieder umfangreicher.

  • Was ist mit der Reisekrankenversicherung?
    Mit der Europäischen Versichertenkarte (EHICs) werden Besucher:innen und Tourist:innen weiterhin medizinisch vom NHS behandelt. Für alle Reisen, egal ob inner- oder außereuropäisch, empfiehlt sich aber eine private, zusätzliche Auslands-Krankenversicherung.
    Privat Versicherte klären Ihren Versicherungsumpfang am Besten mit Ihrem Versicherer ab.  

  • Werden Telefonate oder Surfen im Internet teurer?
    Hierzu sollte am besten der eigene Vertragsanbieter kontaktiert werden.

Um immer auf dem Laufenden zu sein & alle nötigen Informationen sicher zu haben, schauen Sie bitte beim >> Auswärtigen Amt <<

Fazit:

Sie können ruhigen Gewissens eine Sprachreise nach England für Ihr Kind buchen!

Bei weiteren Nachfragen können Sie sich gerne bei uns melden.
Wir sind telefonisch unter 05237 - 8908 170 oder per E-Mail unter info@go-sprachreisen.de für Sie da.
Von Montag-Freitag von 09:00-17:00 Uhr!

>> Hier geht es zu unseren Sprachreisen nach England <<