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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

                                      (Stand Oktober 2020, Tel.: 05237 - 89 08 21, info@go-jugendreisen.de)
        1. REISEBEDINGUNGEN                 5. UMBUCHUNG                       Minderung  nach  Maßgabe  internationaler  Übereinkünfte  oder  von  auf
        Wir bitten Sie, nachstehende Reisebedingungen, welche die Rechtsbe-  Grundsätzlich gilt, dass Umbuchung dem Reiseteilnehmer oder demje-  solchen  beruhenden  gesetzlichen  Vorschriften  erhalten  hat  oder  nach
        ziehungen  zwischen  Ihnen  und  der  VOYAGE  Reiseorganisation  GmbH   nigen, der die Umbuchung herbeiführt in Höhe der dadurch entstehen-  Maßgabe
        (im Folgenden kurz VOYAGE oder (Reise-)Veranstalter genannt) regeln,   den Kosten in Rechnung gestellt werden. Die Vertragsübertragung auf   1. der Verordnung (EG) Nr. 261/2004
        genau durchzulesen. Mit Ihrer Unterschrift/Anmeldung, bzw. der Unter-  eine andere Person, muss dem Veranstalter bis 7 Tage vor Reisebeginn   2. der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007
        schrift/Anmeldung  Ihres  gesetzlichen  Vertreters  oder  mit  geleisteter   auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt werden. Änderungen des   3. der Verordnung (EG) Nr. 392/2009
        Anzahlung bei Buchungen auf elektronischem Weg, werden diese Be-  Abreisetermins  oder  des  Reisezieles  gelten  als  Stornierung.  Der  Reise-  4. der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010
        dingungen voll anerkannt. Um den Text verständlich zu halten, haben wir   veranstalter ist berechtigt, die hierdurch entstehenden Kosten zu berech-  5. der Verordnung (EU) Nr. 181/2011.
        uns bei Personenbezeichnungen wie z.B. der Kunde/die Kundin auf die   nen. Änderungen der Aufenthaltsdauer oder die Hinzubuchung weiterer   9. ZUSÄTZLICHE HAFTUNG BEI FLUGREISEN
        männliche Form beschränkt. Wir bitten um Ihr Verständnis.  Leistungen  sind,  sofern  sie  eine  Erhöhung  des  Reisepreises  bewirken,   a)  Sollten  im  Rahmen  der  Fluggastbeförderung  etwaige  Schäden  oder
        2. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES UND GÜLTIGE    kostenfrei. Es werden nur die entsprechenden Zuschläge berechnet.  Der   Verzögerungen eintreten, wird durch den Veranstalter empfohlen, direkt
        REISELEISTUNGEN                     Veranstalter behält sich vor, dem Wechsel in der Person des Reisenden   an Ort und Stelle die Schäden gegenüber der eingetretenen Fluggesell-
        a) Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter VOYAGE den Ab-  jedoch  zu  widersprechen,  wenn  der  Dritte  den  besonderen  Reiseerfor-  schaft anzuzeigen.
        schluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schrift-  dernissen  nicht  genügt  oder  gesetzliche  Vorschriften  oder  behördliche   b) Die Schadensmitteilung muss bei Gepäckbeschädigungen innerhalb
        lich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) direkt bei   Anordnungen  entgegenstehen.  Umbuchungsgebühr  bei  Flugreisen:  Es   von 7 Tagen und bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen abgegeben
        VOYAGE oder über ein Reisebüro/eine Buchungsstelle erfolgen. Der Rei-  gelten die Umbuchungsgebühr der jeweiligen Fluggesellschaft zuzüglich   werden.
        severtrag kommt zustande, indem VOYAGE die Buchung des Kunden in   der dem Veranstalter entstehenden Zusatzkosten aufgrund weiterer Ver-  c)  Ansonsten  ist  die  Beschädigung  oder  auch  das  Verlorengehen  von
        Textform im Rahmen einer Bestätigung/Rechnung innerhalb von 2 Wochen   waltungstätigkeit.  Reisegepäck  bzw.  das  Abhandenkommen  der  örtlichen  Vertretung  des
        annimmt. Eine inhaltliche Abweichung der Reisebestätigung vom Inhalt der   6. RÜCKTRITT/KÜNDIGUNG DURCH DEN VERANSTALTER  Veranstalters anzuzeigen.
        Anmeldung stellt ein neues Angebot von VOYAGE dar, an das VOYAGE für   Nimmt der Reisende einzelne oder ganze Reiseleistungen infolge vorzei-  10. GEPÄCKBEFÖRDERUNG
        die Dauer von 14 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage   tiger Rückreise oder aus sonstigen in seiner Person liegenden Gründen   Im Rahmen unserer Busreisen wird das Gepäck in normalem Umfang beför-
        dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungs-  nicht in Anspruch, so erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes. Kann   dert, d.h. maximal eine Tasche/ein Koffer (kein Hartschalenkoffer) mit max.
        frist VOYAGE die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder   eine  Teilleistung  (Sportangebote,  Ausflüge  u.  Ä.)  witterungsbedingt   20kg (Maße: 80x50x35cm) und ein Handgepäckstück pro Person (max.
        Restzahlung bestätigt.              nicht oder nur teilweise erbracht werden, begründet auch das keinen   6kg). Das Gepäck und alle weiteren mitgenommenen Gegenstände sind
        b)  Für  Sonderwünsche,  kundenseitige  Vertragsbedingungen  und  den   Anspruch des Teilnehmers auf Erstattung des anteiligen Reisepreises,   vom Reiseteilnehmer beim Umsteigen sowie Ein- und Ausladen zu beauf-
        Bestand von mündlichen Nebenabreden liegt die Beweislast des Zustan-  es sei denn, VOYAGE sind durch den Ausfall Kosten erspart worden.  sichtigen. (Der Abschluss einer Reisegepäckversicherung wird empfohlen!)
        dekommens  der  Vereinbarung  beim  Reisenden,  wenn  nicht  zuvor  eine   VOYAGE behält sich vor, bei Teilleistungen (Sportangebote, Ausflüge u.   Bei Flugreisen gelten die Gepäckbestimmungen der jeweiligen Fluggesell-
        schriftliche Bestätigung durch VOYAGE erfolgt ist.  ä.), welche Anforderungen an die körperliche Fitness/Gesundheit stellen,   schaft.
        c)  Reisebüros  und  Buchungsstellen  treten  lediglich  als  Vermittler  zwi-  den einzelnen Teilnehmern die Teilnahme zu verwehren, wenn zu besor-  11. MITWIRKUNGSPFLICHT
        schen  dem  Kunden  und  VOYAGE  auf.  Sie  sind  nicht  dazu  ermächtigt,   gen ist, dass diese aus Gründen, welche ausschließlich in ihrer Person   Für den Fall auftretender Leistungsstörungen, kann der Reiseteilnehmer
        etwaige Zusagen oder Nebenabreden zu vereinbaren, welche den verein-  liegen, durch die Teilnahme erheblich gefährdet werden.  deren Beseitigung verlangen. Der Reisende ist verpflichtet, Beanstandun-
        barten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vereinbarten Inhalte   7. RÜCKTRITT DURCH DEN VERANSTALTER  gen im Zusammenhang mit der von VOYAGE zu erbringenden Reiseleis-
        hinaus oder zu diesen in Widerspruch stehen. VOYAGE haftet nicht für   VOYAGE kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag   tung sofort unserer Reisebegleitung/Reiseleitung vor Ort mitzuteilen, damit
        diese Vermittlungstätigkeit. Auch etwaige Destinations- oder Hotelpros-  zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag, bzw. einzelne   diese für Abhilfe sorgen kann. Falls die Reiseleitung vor Ort nicht vorhanden
        pekte, die nicht vom Veranstalter übergeben wurden, sind für diesen nicht   Reiseleistungen kündigen:  oder erreichbar ist, sind etwaige Mängel gegenüber VOYAGE an dessen Fir-
        verbindlich, soweit deren Verbindlichkeit nicht zwischen dem Kunden und   a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der   mensitz gegenüber kenntlich zu machen. Die Reisebegleitung/Reiseleitung
        dem Reiseveranstalter ausdrücklich vereinbart und zum Inhalt der vertrag-  Reise ungeachtet einer Mahnung des Reiseveranstalters, Reisebegleiters   ist angehalten für Abhilfe zu sorgen. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche
        lichen Leistungspflicht gemacht wurde.  oder eines Leistungsträgers nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem   wegen  nicht  vertragsgemäßen  Erbringens  der  Reise  anzuerkennen.  Auf
        d) Flugreisen: Der Veranstalter VOYAGE bucht für den Kunden den jewei-  Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages,   Wunsch fertigt die dortige Reisebegleitung/ Reiseleitung eine kurze Nieder-
        ligen Flug, abgestimmt auf den vorhandenen Einzelfall und nach Zugang   bzw. der Ausschluss von einzelnen Reiseleistungen gerechtfertigt bzw. die   schrift über die von Ihnen vorgetragenen Beanstandungen an. Mit dieser
        der benötigten Unterlagen/Reisebestätigung. Aufgrund dieses Umstandes,   Vertragsfortführung für VOYAGE unzumutbar ist. VOYAGE behält den An-  Niederschrift ist die Prüfung etwaiger Ansprüche möglich, ohne Nieder-
        kann bei Vertragsschluss keine verbindliche Angabe dahingehend gemacht   spruch auf den Reisepreis, abzüglich evtl. ersparter Aufwendungen. Ent-  schrift wird sie erheblich erschwert.
        werden, zu welcher Uhrzeit der jeweilige Hin-/Rückflug stattfindet. Dies hat   stehende Kosten gehen zu Lasten des Reisenden.  12. KÜNDIGUNGSRECHT
        seinen Grund in den bei Vertragsschluss bestehenden Unwägbarkeiten hin-  b) ohne Einhaltung einer Frist bei Zahlungsverzug eines Teilnehmers, wenn   Für den Fall einer Kündigung des Reisenden aufgrund von Reisemängeln
        sichtlich der zum Reisezeitpunkt möglichen Flugzeiten durch die Airlines. Der   dieser trotz schriftlicher Mahnung und Hinweis auf das Rücktrittsrecht seinen   gemäß § 651 l BGB oder aus wichtigem Grund ist dem Reiseveranstalter
        Veranstalter VOYAGE, verpflichtet sich jedoch, den im Rahmen des Reisever-  Verpflichtungen nicht unverzüglich nachkommt.  eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen.
        trages festgelegten Tag einzuhalten. Diesbezüglich behält sich VOYAGE vor,   c) Der Veranstalter kann bis 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer   Dies gilt dann nicht, wenn die eigentliche Abhilfe unmöglich ist oder vom
        die jeweiligen Flüge zwischen 00:00 Uhr bis 23:50 Uhr zu buchen. Weiter   von mehr als 6 Tagen, bis 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von   Reiseveranstalter verweigert wird. Eine Fristsetzung ist ebenfalls entbehr-
        verpflichtet sich der Veranstalter dazu, im Rahmen seiner Möglichkeiten, die   mindestens 2 und höchstens 6 Tagen und bis 48 Stunden bei einer Reise-  lich, wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes,
        für den Kunden bestmögliche Flugzeit zu ermöglichen. Nach Buchung des   dauer von weniger als 2 Tagen bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen   für den Reiseveranstalter erkennbares, Interesse des Reisenden gerecht-
        Fluges bei der jeweiligen Airline, werden die Flugzeiten dem Kunden mindes-  oder  behördlich  festgelegten  Mindestteilnehmerzahl  der  Pauschalreise   fertigt wird.
        tens zwei Wochen vor Reisebeginn bei Übermittlung des Teilnehmeraus-  vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet,   13. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
        weis/Voucher mitgeteilt. Der Veranstalter VOYAGE übernimmt jedoch keine   den Reisenden unverzüglich über das Eintreten der Voraussetzungen für   a) VOYAGE unterrichtet Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise
        Haftung für Flugzeitenänderungen/Verspätungen, die im ausschließlichen   die Nichtdurchführung der Reise zu informieren, der eingezahlte Reise-  angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheits-
        Verantwortungsbereich der leistungserbringenden Airline liegen.  preis wird ohne Abzüge unverzüglich erstattet, weitere Ansprüche können   vorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderun-
        3. ZAHLUNGEN                        nicht geltend gemacht werden.      gen vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt die zuständige
        Wir bitten um eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises inner-  d) Für den Fall, dass der Veranstalter aufgrund unvermeidbarer, außerge-  Botschaft Auskunft.
        halb von 14 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Rechnung und des Siche-  wöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist, kann   b) Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der
        rungsscheines. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Abreise fällig, nach   er unter unverzüglicher Mitteilung gegenüber dem Reisenden, ebenfalls   notwendigen  Reisedokumente,  eventuell  erforderliche  Impfungen  so-
        Erhalt  des  Sicherungsscheins  und  eingehend  bei  VOYAGE,  damit  der   vom Vertrag zurücktreten.  wie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus
        rechtzeitige (Online-)Versand der Reiseunterlagen gewährleistet werden   Der eingezahlte Reisepreis wird ohne Abzüge erstattet.  der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von
        kann. Bei Buchungen ab 4 Wochen vor Reiseantritt sollte aus gleichem   8. HAFTUNG  Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn VOYAGE
        Grund umgehend nach Rechnungserhalt, spätestens aber binnen 5 Werk-  Der Reiseveranstalter haftet wie ein ordentlicher Kaufmann für:  schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
        tagen  ab  dem  Tag  der  Reisebuchung,  der  gesamte  Reisepreis  gezahlt   a) die gewissenhafte Reisevorbereitung  14. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
        werden. Entsprechende Zahlungsfristen werden in der Rechnung aufge-  b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger  Diese  Reisebedingungen  sind  Bestandteil  des  Reisevertrages.  Die  Un-
        führt. Abgeschlossene Reiseversicherungen sind sofort zur Zahlung fällig.  c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen  wirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages, bzw. der Reise-
        4. RÜCKTRITT                        d) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht   bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages,
        Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zu-  Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit   bzw. der gesamten Reisebedingungen zur Folge.
        rücktreten. In diesem Fall kann VOYAGE eine angemessene Entschädi-  ein Schaden der Reisenden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbei-  15. STREITBEILEGUNG
        gung verlangen.                     geführt wird, oder soweit der Reiseveranstalter für einen den Reisenden   Die  EU-Kommission  stellt  eine  Plattform  für  die  außergerichtliche  On-
        a) Der Rücktritt sollte in Textform gegenüber dem Reiseveranstalter er-  entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungs-  line-Streitbeilegung  (OS-Plattform)  bereit,  die  unter  www.ec.europa.eu/
        klärt werden.                       trägers  verantwortlich  ist.  Ein  Anspruch  auf  Schadenersatz  gegen  den   consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem
        b) Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück, so verliert VOYAGE den An-  Reiseveranstalter ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund   Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit an einem Streitschlich-
        spruch auf den vertraglich vereinbarten Reisepreis. VOYAGE steht es aber   internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher   tungsverfahren teilzunehmen.
        unbeschadet dessen zu, soweit der Rücktritt nicht in der Verantwortlich-  Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leis-  16. GERICHTSSTAND
        keit von VOYAGE liegt oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittel-  tungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder   Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveran-
        barer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten die   beschränkt ist.  stalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch
        die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen   e) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammen-  für das gesamte Rechtsverhältnis.
        an  den  Bestimmungsort  erheblich  beeinträchtigen,  eine  angemessene   hang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden,   Gerichtsstand  für  Klagen  gegen  VOYAGE  ist  Detmold.  Für  Klagen  von
        Entschädigung für die bis zur Erklärung des Rücktritts durch den Kunden   oder  in  der  Reiseausschreibung  oder  Bestätigung/Rechnung  als  Fremd-  VOYAGE  gegen  den  Reisenden  ist  dessen  Wohnsitz  maßgebend.  Für
        getätigten Reisevorbereitungen und seine Aufwendungen im Verhältnis   leistungen gekennzeichnet sind. Die Haftung von VOYAGE beschränkt sich   Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reiseveranstalters, die
        zum jeweiligen Reisepreis zu verlangen.  in diesen Fällen auf die sorgfältige Auswahl des Drittunternehmens, nicht   Kaufleute,  juristische  Personen  des  öffentlichen  oder  privaten  Rechts
        c) Die von VOYAGE zu verlangende Entschädigung bemisst sich nach   aber auf die Leistungserbringung. Jegliche Kosten/Beeinträchtigungen, die   oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalts-
        zeitlicher  Staffelung,  daher  Verhältnis  Rücktrittserklärung  zum  vertrag-  ohne Verschulden des Veranstalters, z.B. durch Zeitverschiebungen, Staus,   ort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
        lichen Reisebeginn, zu erwartenden Ersparnissen von Aufwendungen des   technische  Defekte,  menschliches  Versagen,  Grenzabwicklungen  u.v.a.   im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand
        Reiseveranstalters und zu erwartender  Erwerb durch anderweitige Ver-  entstehen, werden vom Reiseveranstalter nicht erstattet.  Detmold vereinbart. Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn und inso-
        wendung der Reiseleistung, die Entschädigung wird pauschaliert. Bei der   f) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden, die dem Reisenden ent-  weit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler
        weitergehenden  Berechnung  werden  möglich  ersparte  Aufwendungen   stehen, wenn diese vom Reisenden selbstverschuldet sind.  Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem
        und anderweitige Verwendungen der Reiseleistung berücksichtigt. Maß-  Der Reiseveranstalter haftet ebenfalls nicht für Schäden, die von einem   Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kun-
        geblich für die Berechnung der Stornokosten hinsichtlich des Zeitfaktors   Dritten verschuldet werden, der weder Leistungserbringer ist, noch sonst   den  ergibt  oder  wenn  und  insoweit  auf  den  Reisevertrag  anwendbare,
        ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei VOYAGE.   an der Leistungserbringung bezüglich der Pauschalreise beteiligt ist und   nicht abdingbare Bestimmungen in dem Mitgliedstaat der EU, dem der
        Rücktrittsbedingungen bei Buspauschalreisen:  der  Eintritt  des  Schadens  für  den  Veranstalter  nicht  vorhersehbar  oder   Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Regelungen in
        - bis 30. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises pro Person  vermeidbar  war.  Der  Reiseveranstalter  haftet  weitergehend  nicht  für   diesen Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.
        - 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises pro Person  Schäden,  welche  durch  unvermeidbare,  außergewöhnliche  Umstände   17. VERANSTALTER ALLER REISEN
        - 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises pro Person  verursacht werden.  Veranstalter aller Reisen ist, soweit dies nicht ausdrücklich erwähnt ist:
        - 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises pro Person  g)  VOYAGE  haftet  nicht  für  Aussagen,  die  durch  Vermittler  getätigt  und   VOYAGE Reiseorganisation GmbH, Nord-West-Ring 4, 32832 Augustdorf.
        - ab 6. Tag vor Reisebeginn 85% des Reisepreises pro Person  nicht schriftlich durch VOYAGE bestätigt wurden. VOYAGE haftet nicht für   Geschäftsführer: Gert Just
        - Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung:  Reisebeschreibungen in Internetportalen von Reisevermittlern, oder Eigen-  Veranstalter der Sprachreisen nach Barcelona, St. Paul’s Bay (Malta), St. Ju-
        90% des Reisepreises pro Person.    ausschreibungen  von  Reisevermittlern,  wenn  diese  nicht  ausdrücklich  in   lian’s (Malta), Nizza und Brighton ist: Sprachcaffe Reisen GmbH, Frankfurt /
        Rücktrittsbedingungen bei Flugreisen:  Textform von VOYAGE genehmigt wurden.  Veranstalter der Reise nach Goch ist: KFO Katholisches Ferienwerk Ober-
        - Bis 15 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises pro Person  h) Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche   hausen e.V. / Veranstalter der Reisen Junior & Profi Fuballcamp ist: Rheinfit
        - 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises pro Person  aus  unerlaubter  Handlung,  welche  sich  nicht  auf  Körperschäden  be-  Sportakademie GmbH, Köln / Veranstalter der Surfcamps in St. Girons ist:
        - ab 6. Tag vor Reisebeginn 85% des Reisepreises pro Person  ziehen und die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist   Action Sports Travel GmbH, Norderstedt / Veranstalter der Skireise nach Zell
        - Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung:  die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises   am See ist: jugendreisen.com GmbH, Düsseldorf /  Veranstalter der Reise
        90% des Reisepreises pro Person.    beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden   nach Willingen ist: ReiseMeise, Berlin / Veranstalter der Sprachreise nach
        Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass die vereinbarten Stornopau-  und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusam-  Osmington Bay ist: TravelWorks Travelplus Group GmbH, Münster /Veran-
        schalen dann nicht zum Tragen kommen, wenn der Kunde im Einzelfall   menhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen bleiben von   stalter des Sprach Camps im Salzburger Land und der Reisen nach Mari-
        den Nachweis führt, dass VOYAGE ein Schaden nicht oder nur in geringer   der Beschränkung unberührt.  apfarr und Obertauern ist: young austria – Österreichs Erlebnisgästehäuser
        Höhe entstanden ist. (Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversiche-  i) Hat der Reisende gegenüber den Reiseveranstalter Anspruch auf Scha-  GmbH, Salzburg / Veranstalter der Reisen nach Beldorf, Soltau, Usedom,
        rung wird empfohlen!)               densersatz oder auf Erstattung eines Teils des Reisepreises aus Minde-  Swinemünde, Werbellinsee, Gadow, Tropical Islands und Bad Sooden-Al-
                                            rung, so muss sich der Reisende das anrechnen lassen, was er aufgrund   lendorf ist KI JU Ferienservice GmbH.
                                            desselben  Ereignisses  als  Entschädigung  oder  Erstattung  infolge  einer
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