Page 122 - GO Jugendreisen 2021
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(Stand Oktober 2020, Tel.: 05237 - 89 08 21, info@go-jugendreisen.de)
1. REISEBEDINGUNGEN 5. UMBUCHUNG Minderung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf
Wir bitten Sie, nachstehende Reisebedingungen, welche die Rechtsbe- Grundsätzlich gilt, dass Umbuchung dem Reiseteilnehmer oder demje- solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften erhalten hat oder nach
ziehungen zwischen Ihnen und der VOYAGE Reiseorganisation GmbH nigen, der die Umbuchung herbeiführt in Höhe der dadurch entstehen- Maßgabe
(im Folgenden kurz VOYAGE oder (Reise-)Veranstalter genannt) regeln, den Kosten in Rechnung gestellt werden. Die Vertragsübertragung auf 1. der Verordnung (EG) Nr. 261/2004
genau durchzulesen. Mit Ihrer Unterschrift/Anmeldung, bzw. der Unter- eine andere Person, muss dem Veranstalter bis 7 Tage vor Reisebeginn 2. der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007
schrift/Anmeldung Ihres gesetzlichen Vertreters oder mit geleisteter auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt werden. Änderungen des 3. der Verordnung (EG) Nr. 392/2009
Anzahlung bei Buchungen auf elektronischem Weg, werden diese Be- Abreisetermins oder des Reisezieles gelten als Stornierung. Der Reise- 4. der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010
dingungen voll anerkannt. Um den Text verständlich zu halten, haben wir veranstalter ist berechtigt, die hierdurch entstehenden Kosten zu berech- 5. der Verordnung (EU) Nr. 181/2011.
uns bei Personenbezeichnungen wie z.B. der Kunde/die Kundin auf die nen. Änderungen der Aufenthaltsdauer oder die Hinzubuchung weiterer 9. ZUSÄTZLICHE HAFTUNG BEI FLUGREISEN
männliche Form beschränkt. Wir bitten um Ihr Verständnis. Leistungen sind, sofern sie eine Erhöhung des Reisepreises bewirken, a) Sollten im Rahmen der Fluggastbeförderung etwaige Schäden oder
2. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES UND GÜLTIGE kostenfrei. Es werden nur die entsprechenden Zuschläge berechnet. Der Verzögerungen eintreten, wird durch den Veranstalter empfohlen, direkt
REISELEISTUNGEN Veranstalter behält sich vor, dem Wechsel in der Person des Reisenden an Ort und Stelle die Schäden gegenüber der eingetretenen Fluggesell-
a) Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter VOYAGE den Ab- jedoch zu widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfor- schaft anzuzeigen.
schluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schrift- dernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche b) Die Schadensmitteilung muss bei Gepäckbeschädigungen innerhalb
lich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) direkt bei Anordnungen entgegenstehen. Umbuchungsgebühr bei Flugreisen: Es von 7 Tagen und bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen abgegeben
VOYAGE oder über ein Reisebüro/eine Buchungsstelle erfolgen. Der Rei- gelten die Umbuchungsgebühr der jeweiligen Fluggesellschaft zuzüglich werden.
severtrag kommt zustande, indem VOYAGE die Buchung des Kunden in der dem Veranstalter entstehenden Zusatzkosten aufgrund weiterer Ver- c) Ansonsten ist die Beschädigung oder auch das Verlorengehen von
Textform im Rahmen einer Bestätigung/Rechnung innerhalb von 2 Wochen waltungstätigkeit. Reisegepäck bzw. das Abhandenkommen der örtlichen Vertretung des
annimmt. Eine inhaltliche Abweichung der Reisebestätigung vom Inhalt der 6. RÜCKTRITT/KÜNDIGUNG DURCH DEN VERANSTALTER Veranstalters anzuzeigen.
Anmeldung stellt ein neues Angebot von VOYAGE dar, an das VOYAGE für Nimmt der Reisende einzelne oder ganze Reiseleistungen infolge vorzei- 10. GEPÄCKBEFÖRDERUNG
die Dauer von 14 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage tiger Rückreise oder aus sonstigen in seiner Person liegenden Gründen Im Rahmen unserer Busreisen wird das Gepäck in normalem Umfang beför-
dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungs- nicht in Anspruch, so erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes. Kann dert, d.h. maximal eine Tasche/ein Koffer (kein Hartschalenkoffer) mit max.
frist VOYAGE die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder eine Teilleistung (Sportangebote, Ausflüge u. Ä.) witterungsbedingt 20kg (Maße: 80x50x35cm) und ein Handgepäckstück pro Person (max.
Restzahlung bestätigt. nicht oder nur teilweise erbracht werden, begründet auch das keinen 6kg). Das Gepäck und alle weiteren mitgenommenen Gegenstände sind
b) Für Sonderwünsche, kundenseitige Vertragsbedingungen und den Anspruch des Teilnehmers auf Erstattung des anteiligen Reisepreises, vom Reiseteilnehmer beim Umsteigen sowie Ein- und Ausladen zu beauf-
Bestand von mündlichen Nebenabreden liegt die Beweislast des Zustan- es sei denn, VOYAGE sind durch den Ausfall Kosten erspart worden. sichtigen. (Der Abschluss einer Reisegepäckversicherung wird empfohlen!)
dekommens der Vereinbarung beim Reisenden, wenn nicht zuvor eine VOYAGE behält sich vor, bei Teilleistungen (Sportangebote, Ausflüge u. Bei Flugreisen gelten die Gepäckbestimmungen der jeweiligen Fluggesell-
schriftliche Bestätigung durch VOYAGE erfolgt ist. ä.), welche Anforderungen an die körperliche Fitness/Gesundheit stellen, schaft.
c) Reisebüros und Buchungsstellen treten lediglich als Vermittler zwi- den einzelnen Teilnehmern die Teilnahme zu verwehren, wenn zu besor- 11. MITWIRKUNGSPFLICHT
schen dem Kunden und VOYAGE auf. Sie sind nicht dazu ermächtigt, gen ist, dass diese aus Gründen, welche ausschließlich in ihrer Person Für den Fall auftretender Leistungsstörungen, kann der Reiseteilnehmer
etwaige Zusagen oder Nebenabreden zu vereinbaren, welche den verein- liegen, durch die Teilnahme erheblich gefährdet werden. deren Beseitigung verlangen. Der Reisende ist verpflichtet, Beanstandun-
barten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vereinbarten Inhalte 7. RÜCKTRITT DURCH DEN VERANSTALTER gen im Zusammenhang mit der von VOYAGE zu erbringenden Reiseleis-
hinaus oder zu diesen in Widerspruch stehen. VOYAGE haftet nicht für VOYAGE kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag tung sofort unserer Reisebegleitung/Reiseleitung vor Ort mitzuteilen, damit
diese Vermittlungstätigkeit. Auch etwaige Destinations- oder Hotelpros- zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag, bzw. einzelne diese für Abhilfe sorgen kann. Falls die Reiseleitung vor Ort nicht vorhanden
pekte, die nicht vom Veranstalter übergeben wurden, sind für diesen nicht Reiseleistungen kündigen: oder erreichbar ist, sind etwaige Mängel gegenüber VOYAGE an dessen Fir-
verbindlich, soweit deren Verbindlichkeit nicht zwischen dem Kunden und a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der mensitz gegenüber kenntlich zu machen. Die Reisebegleitung/Reiseleitung
dem Reiseveranstalter ausdrücklich vereinbart und zum Inhalt der vertrag- Reise ungeachtet einer Mahnung des Reiseveranstalters, Reisebegleiters ist angehalten für Abhilfe zu sorgen. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche
lichen Leistungspflicht gemacht wurde. oder eines Leistungsträgers nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem wegen nicht vertragsgemäßen Erbringens der Reise anzuerkennen. Auf
d) Flugreisen: Der Veranstalter VOYAGE bucht für den Kunden den jewei- Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages, Wunsch fertigt die dortige Reisebegleitung/ Reiseleitung eine kurze Nieder-
ligen Flug, abgestimmt auf den vorhandenen Einzelfall und nach Zugang bzw. der Ausschluss von einzelnen Reiseleistungen gerechtfertigt bzw. die schrift über die von Ihnen vorgetragenen Beanstandungen an. Mit dieser
der benötigten Unterlagen/Reisebestätigung. Aufgrund dieses Umstandes, Vertragsfortführung für VOYAGE unzumutbar ist. VOYAGE behält den An- Niederschrift ist die Prüfung etwaiger Ansprüche möglich, ohne Nieder-
kann bei Vertragsschluss keine verbindliche Angabe dahingehend gemacht spruch auf den Reisepreis, abzüglich evtl. ersparter Aufwendungen. Ent- schrift wird sie erheblich erschwert.
werden, zu welcher Uhrzeit der jeweilige Hin-/Rückflug stattfindet. Dies hat stehende Kosten gehen zu Lasten des Reisenden. 12. KÜNDIGUNGSRECHT
seinen Grund in den bei Vertragsschluss bestehenden Unwägbarkeiten hin- b) ohne Einhaltung einer Frist bei Zahlungsverzug eines Teilnehmers, wenn Für den Fall einer Kündigung des Reisenden aufgrund von Reisemängeln
sichtlich der zum Reisezeitpunkt möglichen Flugzeiten durch die Airlines. Der dieser trotz schriftlicher Mahnung und Hinweis auf das Rücktrittsrecht seinen gemäß § 651 l BGB oder aus wichtigem Grund ist dem Reiseveranstalter
Veranstalter VOYAGE, verpflichtet sich jedoch, den im Rahmen des Reisever- Verpflichtungen nicht unverzüglich nachkommt. eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen.
trages festgelegten Tag einzuhalten. Diesbezüglich behält sich VOYAGE vor, c) Der Veranstalter kann bis 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer Dies gilt dann nicht, wenn die eigentliche Abhilfe unmöglich ist oder vom
die jeweiligen Flüge zwischen 00:00 Uhr bis 23:50 Uhr zu buchen. Weiter von mehr als 6 Tagen, bis 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von Reiseveranstalter verweigert wird. Eine Fristsetzung ist ebenfalls entbehr-
verpflichtet sich der Veranstalter dazu, im Rahmen seiner Möglichkeiten, die mindestens 2 und höchstens 6 Tagen und bis 48 Stunden bei einer Reise- lich, wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes,
für den Kunden bestmögliche Flugzeit zu ermöglichen. Nach Buchung des dauer von weniger als 2 Tagen bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen für den Reiseveranstalter erkennbares, Interesse des Reisenden gerecht-
Fluges bei der jeweiligen Airline, werden die Flugzeiten dem Kunden mindes- oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl der Pauschalreise fertigt wird.
tens zwei Wochen vor Reisebeginn bei Übermittlung des Teilnehmeraus- vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, 13. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
weis/Voucher mitgeteilt. Der Veranstalter VOYAGE übernimmt jedoch keine den Reisenden unverzüglich über das Eintreten der Voraussetzungen für a) VOYAGE unterrichtet Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise
Haftung für Flugzeitenänderungen/Verspätungen, die im ausschließlichen die Nichtdurchführung der Reise zu informieren, der eingezahlte Reise- angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheits-
Verantwortungsbereich der leistungserbringenden Airline liegen. preis wird ohne Abzüge unverzüglich erstattet, weitere Ansprüche können vorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderun-
3. ZAHLUNGEN nicht geltend gemacht werden. gen vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt die zuständige
Wir bitten um eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises inner- d) Für den Fall, dass der Veranstalter aufgrund unvermeidbarer, außerge- Botschaft Auskunft.
halb von 14 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Rechnung und des Siche- wöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist, kann b) Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der
rungsscheines. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Abreise fällig, nach er unter unverzüglicher Mitteilung gegenüber dem Reisenden, ebenfalls notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen so-
Erhalt des Sicherungsscheins und eingehend bei VOYAGE, damit der vom Vertrag zurücktreten. wie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus
rechtzeitige (Online-)Versand der Reiseunterlagen gewährleistet werden Der eingezahlte Reisepreis wird ohne Abzüge erstattet. der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von
kann. Bei Buchungen ab 4 Wochen vor Reiseantritt sollte aus gleichem 8. HAFTUNG Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn VOYAGE
Grund umgehend nach Rechnungserhalt, spätestens aber binnen 5 Werk- Der Reiseveranstalter haftet wie ein ordentlicher Kaufmann für: schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
tagen ab dem Tag der Reisebuchung, der gesamte Reisepreis gezahlt a) die gewissenhafte Reisevorbereitung 14. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
werden. Entsprechende Zahlungsfristen werden in der Rechnung aufge- b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger Diese Reisebedingungen sind Bestandteil des Reisevertrages. Die Un-
führt. Abgeschlossene Reiseversicherungen sind sofort zur Zahlung fällig. c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen wirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages, bzw. der Reise-
4. RÜCKTRITT d) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages,
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zu- Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit bzw. der gesamten Reisebedingungen zur Folge.
rücktreten. In diesem Fall kann VOYAGE eine angemessene Entschädi- ein Schaden der Reisenden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbei- 15. STREITBEILEGUNG
gung verlangen. geführt wird, oder soweit der Reiseveranstalter für einen den Reisenden Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche On-
a) Der Rücktritt sollte in Textform gegenüber dem Reiseveranstalter er- entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungs- line-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/
klärt werden. trägers verantwortlich ist. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem
b) Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück, so verliert VOYAGE den An- Reiseveranstalter ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit an einem Streitschlich-
spruch auf den vertraglich vereinbarten Reisepreis. VOYAGE steht es aber internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher tungsverfahren teilzunehmen.
unbeschadet dessen zu, soweit der Rücktritt nicht in der Verantwortlich- Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leis- 16. GERICHTSSTAND
keit von VOYAGE liegt oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittel- tungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveran-
barer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten die beschränkt ist. stalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch
die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen e) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammen- für das gesamte Rechtsverhältnis.
an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, eine angemessene hang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, Gerichtsstand für Klagen gegen VOYAGE ist Detmold. Für Klagen von
Entschädigung für die bis zur Erklärung des Rücktritts durch den Kunden oder in der Reiseausschreibung oder Bestätigung/Rechnung als Fremd- VOYAGE gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für
getätigten Reisevorbereitungen und seine Aufwendungen im Verhältnis leistungen gekennzeichnet sind. Die Haftung von VOYAGE beschränkt sich Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reiseveranstalters, die
zum jeweiligen Reisepreis zu verlangen. in diesen Fällen auf die sorgfältige Auswahl des Drittunternehmens, nicht Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts
c) Die von VOYAGE zu verlangende Entschädigung bemisst sich nach aber auf die Leistungserbringung. Jegliche Kosten/Beeinträchtigungen, die oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalts-
zeitlicher Staffelung, daher Verhältnis Rücktrittserklärung zum vertrag- ohne Verschulden des Veranstalters, z.B. durch Zeitverschiebungen, Staus, ort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
lichen Reisebeginn, zu erwartenden Ersparnissen von Aufwendungen des technische Defekte, menschliches Versagen, Grenzabwicklungen u.v.a. im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand
Reiseveranstalters und zu erwartender Erwerb durch anderweitige Ver- entstehen, werden vom Reiseveranstalter nicht erstattet. Detmold vereinbart. Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn und inso-
wendung der Reiseleistung, die Entschädigung wird pauschaliert. Bei der f) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden, die dem Reisenden ent- weit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler
weitergehenden Berechnung werden möglich ersparte Aufwendungen stehen, wenn diese vom Reisenden selbstverschuldet sind. Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem
und anderweitige Verwendungen der Reiseleistung berücksichtigt. Maß- Der Reiseveranstalter haftet ebenfalls nicht für Schäden, die von einem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kun-
geblich für die Berechnung der Stornokosten hinsichtlich des Zeitfaktors Dritten verschuldet werden, der weder Leistungserbringer ist, noch sonst den ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare,
ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei VOYAGE. an der Leistungserbringung bezüglich der Pauschalreise beteiligt ist und nicht abdingbare Bestimmungen in dem Mitgliedstaat der EU, dem der
Rücktrittsbedingungen bei Buspauschalreisen: der Eintritt des Schadens für den Veranstalter nicht vorhersehbar oder Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Regelungen in
- bis 30. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises pro Person vermeidbar war. Der Reiseveranstalter haftet weitergehend nicht für diesen Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.
- 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises pro Person Schäden, welche durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände 17. VERANSTALTER ALLER REISEN
- 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises pro Person verursacht werden. Veranstalter aller Reisen ist, soweit dies nicht ausdrücklich erwähnt ist:
- 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises pro Person g) VOYAGE haftet nicht für Aussagen, die durch Vermittler getätigt und VOYAGE Reiseorganisation GmbH, Nord-West-Ring 4, 32832 Augustdorf.
- ab 6. Tag vor Reisebeginn 85% des Reisepreises pro Person nicht schriftlich durch VOYAGE bestätigt wurden. VOYAGE haftet nicht für Geschäftsführer: Gert Just
- Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung: Reisebeschreibungen in Internetportalen von Reisevermittlern, oder Eigen- Veranstalter der Sprachreisen nach Barcelona, St. Paul’s Bay (Malta), St. Ju-
90% des Reisepreises pro Person. ausschreibungen von Reisevermittlern, wenn diese nicht ausdrücklich in lian’s (Malta), Nizza und Brighton ist: Sprachcaffe Reisen GmbH, Frankfurt /
Rücktrittsbedingungen bei Flugreisen: Textform von VOYAGE genehmigt wurden. Veranstalter der Reise nach Goch ist: KFO Katholisches Ferienwerk Ober-
- Bis 15 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises pro Person h) Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche hausen e.V. / Veranstalter der Reisen Junior & Profi Fuballcamp ist: Rheinfit
- 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises pro Person aus unerlaubter Handlung, welche sich nicht auf Körperschäden be- Sportakademie GmbH, Köln / Veranstalter der Surfcamps in St. Girons ist:
- ab 6. Tag vor Reisebeginn 85% des Reisepreises pro Person ziehen und die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist Action Sports Travel GmbH, Norderstedt / Veranstalter der Skireise nach Zell
- Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung: die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises am See ist: jugendreisen.com GmbH, Düsseldorf / Veranstalter der Reise
90% des Reisepreises pro Person. beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden nach Willingen ist: ReiseMeise, Berlin / Veranstalter der Sprachreise nach
Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass die vereinbarten Stornopau- und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusam- Osmington Bay ist: TravelWorks Travelplus Group GmbH, Münster /Veran-
schalen dann nicht zum Tragen kommen, wenn der Kunde im Einzelfall menhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen bleiben von stalter des Sprach Camps im Salzburger Land und der Reisen nach Mari-
den Nachweis führt, dass VOYAGE ein Schaden nicht oder nur in geringer der Beschränkung unberührt. apfarr und Obertauern ist: young austria – Österreichs Erlebnisgästehäuser
Höhe entstanden ist. (Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversiche- i) Hat der Reisende gegenüber den Reiseveranstalter Anspruch auf Scha- GmbH, Salzburg / Veranstalter der Reisen nach Beldorf, Soltau, Usedom,
rung wird empfohlen!) densersatz oder auf Erstattung eines Teils des Reisepreises aus Minde- Swinemünde, Werbellinsee, Gadow, Tropical Islands und Bad Sooden-Al-
rung, so muss sich der Reisende das anrechnen lassen, was er aufgrund lendorf ist KI JU Ferienservice GmbH.
desselben Ereignisses als Entschädigung oder Erstattung infolge einer
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