Page 210 - GO Jugendreisen 2019
P. 210
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand September 2018, Tel.: 05237 – 89 08 21, info@go-jugendreisen.de)
1. Reisebedingungen eine andere Person, muss dem Veranstalter bis 7 Tage vor Reisebeginn 3. der Verordnung (EG) Nr. 392/2009
Wir bitten Sie, nachstehende Reisebedingungen, welche die Rechtsbe- auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt werden. 4. der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010
ziehungen zwischen Ihnen und der VOYAGE Reiseorganisation GmbH Änderungen des Abreisetermins oder des Reisezieles gelten als Stornie- 5. der Verordnung (EU) Nr. 181/2011.
(im Folgenden kurz VOYAGE oder (Reise-)Veranstalter genannt) regeln, rung. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, die hierdurch entstehenden 9. Zusätzliche Haftung bei Flugreisen
genau durchzulesen. Mit Ihrer Unterschrift/Anmeldung, bzw. der Unter- Kosten zu berechnen. Änderungen der Aufenthaltsdauer oder die a) Sollten im Rahmen der Fluggastbeförderung etwaige Schäden oder
schrift/Anmeldung Ihres gesetzlichen Vertreters oder mit geleisteter Hinzubuchung weiterer Leistungen sind, sofern sie eine Erhöhung des Verzögerungen eintreten, wird durch den Veranstalter empfohlen,
Anzahlung bei Buchungen auf elektronischem Weg, werden diese Reisepreises bewirken, kostenfrei. Es werden nur die entsprechenden direkt an Ort und Stelle die Schäden gegenüber der eingetretenen
Bedingungen voll anerkannt. Um den Text verständlich zu halten, haben Zuschläge berechnet. Fluggesellschaft anzuzeigen.
wir uns bei Personenbezeichnungen wie z.B. der Kunde/die Kundin auf Der Veranstalter behält sich vor, dem Wechsel in der Person des b) Die Schadensmitteilung muss bei Gepäckbeschädigungen innerhalb
die männliche Form beschränkt. Wir bitten um Ihr Verständnis. Reisenden jedoch zu widersprechen, wenn der Dritte den besonderen von 7 Tagen und bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen abgegeben
2. Abschluss des Reisevertrages und gültige Reiseleistungen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder werden.
a) Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter VOYAGE den behördliche Anordnungen entgegenstehen. Umbuchungsgebühr bei c) Ansonsten ist die Beschädigung oder auch das Verlorengehen von
Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann Flugreisen: Es gelten die Umbuchungsgebühr der jeweiligen Flugge- Reisegepäck bzw. das Abhandenkommen der örtlichen Vertretung des
schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) sellschaft zuzüglich der dem Veranstalter entstehenden Zusatzkosten Veranstalters anzuzeigen.
direkt bei VOYAGE oder über ein Reisebüro/eine Buchungsstelle erfolgen. aufgrund weiterer Verwaltungstätigkeit. 10. Gepäckbeförderung
Der Reisevertrag kommt zustande, indem VOYAGE die Buchung 6. Rücktritt/Kündigung durch den Veranstalter Im Rahmen unserer Busreisen wird das Gepäck in normalem Umfang
des Kunden in Textform im Rahmen einer Bestätigung/Rechnung Nimmt der Reisende einzelne oder ganze Reiseleistungen infolge vorzei- befördert, d.h. maximal eine Tasche/ein Koffer (kein Hartschalenkoffer)
innerhalb von 2 Wochen annimmt. Eine inhaltliche Abweichung der tiger Rückreise oder aus sonstigen in seiner Person liegenden Gründen mit max. 20kg (Maße: 80x50x35cm) und ein Handgepäckstück pro
Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung stellt ein neues Angebot von nicht in Anspruch, so erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes. Kann Person (max. 6kg). Das Gepäck und alle weiteren mitgenommenen Ge-
VOYAGE dar, an das VOYAGE für die Dauer von 14 Tagen gebunden ist. eine Teilleistung (Sportangebote, Ausflüge u. Ä.) witterungsbedingt genstände sind vom Reiseteilnehmer beim Umsteigen sowie Ein- und
Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, nicht oder nur teilweise erbracht werden, begründet auch das keinen Ausladen zu beaufsichtigen. (Der Abschluss einer Reisegepäckversiche-
wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist VOYAGE die Annahme durch Anspruch des Teilnehmers auf Erstattung des anteiligen Reisepreises, es rung wird empfohlen!) Bei Flugreisen gelten die Gepäckbestimmungen
ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung bestätigt. sei denn, VOYAGE sind durch den Ausfall Kosten erspart worden. der jeweiligen Fluggesellschaft.
b) Für Sonderwünsche, kundenseitige Vertragsbedingungen und den VOYAGE behält sich vor, bei Teilleistungen (Sportangebote, Ausflüge 11. Mitwirkungspflicht
Bestand von mündlichen Nebenabreden liegt die Beweislast des Zu- u. ä.), welche Anforderungen an die körperliche Fitness/Gesundheit Für den Fall auftretender Leistungsstörungen, kann der Reiseteilneh-
standekommens der Vereinbarung beim Reisenden, wenn nicht zuvor stellen, den einzelnen Teilnehmern die Teilnahme zu verwehren, wenn mer deren Beseitigung verlangen. Der Reisende ist verpflichtet, Bean-
eine schriftliche Bestätigung durch VOYAGE erfolgt ist. zu besorgen ist, dass diese aus Gründen, welche ausschließlich in ihrer standungen im Zusammenhang mit der von VOYAGE zu erbringenden
c) Reisebüros und Buchungsstellen treten lediglich als Vermittler zwi- Person liegen, durch die Teilnahme erheblich gefährdet werden. Reiseleistung sofort unserer Reisebegleitung/Reiseleitung vor Ort
schen dem Kunden und VOYAGE auf. Sie sind nicht dazu ermächtigt, 7. Rücktritt durch den Veranstalter mitzuteilen, damit diese für Abhilfe sorgen kann. Falls die Reiseleitung
etwaige Zusagen oder Nebenabreden zu vereinbaren, welche den VOYAGE kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag vor Ort nicht vorhanden oder erreichbar ist, sind etwaige Mängel ge-
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vereinbarten zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag, bzw. einzel- genüber VOYAGE an dessen Firmensitz gegenüber kenntlich zu machen.
Inhalte hinaus oder zu diesen in Widerspruch stehen. VOYAGE haftet ne Reiseleistungen kündigen: Die Reisebegleitung/Reiseleitung ist angehalten für Abhilfe zu sorgen.
nicht für diese Vermittlungstätigkeit. Auch etwaige Destinations- oder a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßen
Hotelprospekte, die nicht vom Veranstalter übergeben wurden, sind für der Reise ungeachtet einer Mahnung des Reiseveranstalters, Reisebe- Erbringens der Reise anzuerkennen. Auf Wunsch fertigt die dortige
diesen nicht verbindlich, soweit deren Verbindlichkeit nicht zwischen gleiters oder eines Leistungsträgers nachhaltig stört, oder wenn er sich Reisebegleitung/ Reiseleitung eine kurze Niederschrift über die von
dem Kunden und dem Reiseveranstalter ausdrücklich vereinbart und in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung Ihnen vorgetragenen Beanstandungen an. Mit dieser Niederschrift ist
zum Inhalt der vertraglichen Leistungspflicht gemacht wurde. des Vertrages, bzw. der Ausschluss von einzelnen Reiseleistungen die Prüfung etwaiger Ansprüche möglich, ohne Niederschrift wird sie
d) Flugreisen: Der Veranstalter VOYAGE bucht für den Kunden den gerechtfertigt bzw. die Vertragsfortführung für VOYAGE unzumutbar erheblich erschwert.
jeweiligen Flug, abgestimmt auf den vorhandenen Einzelfall und nach ist. VOYAGE behält den Anspruch auf den Reisepreis, abzüglich evtl. 12. Kündigungsrecht
Zugang der benötigten Unterlagen/Reisebestätigung. Aufgrund dieses ersparter Aufwendungen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Für den Fall einer Kündigung des Reisenden aufgrund von Reisemän-
Umstandes, kann bei Vertragsschluss keine verbindliche Angabe Reisenden. geln gemäß § 651 l BGB oder aus wichtigem Grund ist dem Reiseveran-
dahingehend gemacht werden, zu welcher Uhrzeit der jeweilige Hin-/ b) ohne Einhaltung einer Frist bei Zahlungsverzug eines Teilnehmers, stalter eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen.
Rückflug stattfindet. Dies hat seinen Grund in den bei Vertragsschluss wenn dieser trotz schriftlicher Mahnung und Hinweis auf das Rück- Dies gilt dann nicht, wenn die eigentliche Abhilfe unmöglich ist oder
bestehenden Unwägbarkeiten hinsichtlich der zum Reisezeitpunkt trittsrecht seinen Verpflichtungen nicht unverzüglich nachkommt. vom Reiseveranstalter verweigert wird. Eine Fristsetzung ist ebenfalls
möglichen Flugzeiten durch die Airlines. Der Veranstalter VOYAGE, ver- c) Der Veranstalter kann bis 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reise- entbehrlich, wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein
pflichtet sich jedoch, den im Rahmen des Reisevertrages festgelegten dauer von mehr als 6 Tagen, bis 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Rei- besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares, Interesse des
Tag einzuhalten. Diesbezüglichbehält sich VOYAGE vor, die jeweiligen sedauer von mindestens 2 und höchstens 6 Tagen und bis 48 Stunden Reisenden gerechtfertigt wird.
Flüge zwischen 00:00 Uhr bis 23:50 Uhr zu buchen. Weiter verpflichtet bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen bei Nichterreichen einer 13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
sich der Veranstalter dazu, im Rahmen seiner Möglichkeiten, die für ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl a) VOYAGE unterrichtet Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise
den Kunden bestmögliche Flugzeit zu ermöglichen. Nach Buchung des der Pauschalreise vom Vertrag zurücktreten. angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheits-
Fluges bei der jeweiligen Airline, werden die Flugzeiten dem Kunden In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, den Reisenden unverzüg- vorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle
mindestens zwei Wochen vor Reisebeginn bei Übermittlung des lich über das Eintreten der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung Änderungen vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt die
Teilnehmerausweis/Voucher mitgeteilt. der Reise zu informieren, der eingezahlte Reisepreis wird ohne Abzüge zuständige Botschaft Auskunft.
Der Veranstalter VOYAGE übernimmt jedoch keine Haftung für unverzüglich erstattet, weitere Ansprüche können nicht geltend b) Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen
Flugzeitenänderungen/Verspätungen, die im ausschließlichen Verant- gemacht werden. der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen
wortungsbereichder leistungserbringenden Airline liegen. d) Für den Fall, dass der Veranstalter aufgrund unvermeidbarer, sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die
3. Zahlungen außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung
Wir bitten um eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises inner- ist, kann er unter unverzüglicher Mitteilung gegenüber dem Reisenden, von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn
halb von 14 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Rechnung und des ebenfalls vom Vertrag zurücktreten. VOYAGE schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
Sicherungsscheines. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Abreise fällig, Der eingezahlte Reisepreis wird ohne Abzüge erstattet. 14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
nach Erhalt des Sicherungsscheins und eingehend bei VOYAGE, damit 8. Haftung Diese Reisebedingungen sind Bestandteil des Reisevertrages. Die
der rechtzeitige (Online-)Versand der Reiseunterlagen gewährleistet Der Reiseveranstalter haftet wie ein ordentlicher Kaufmann für: Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages, bzw. der
werden kann. Bei Buchungen ab 4 Wochen vor Reiseantritt sollte aus a) die gewissenhafte Reisevorbereitung Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisever-
gleichem Grund umgehend nach Rechnungserhalt, spätestens aber b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger trages, bzw. der gesamten Reisebedingungen zur Folge.
binnen 5 Werktagen ab dem Tag der Reisebuchung, der gesamte c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen 15. Streitbeilegung
Reisepreis gezahlt werden. Entsprechende Zahlungsfristen werden in d) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche On-
der Rechnung aufgeführt. Abgeschlossene Reiseversicherungen sind nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, line-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.
sofort zur Zahlung fällig. soweit ein Schaden der Reisenden weder vorsätzlich, noch grob fahrläs- eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie
4. Rücktritt sig herbeigeführt wird, oder soweit der Reiseveranstalter für einen den in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit an
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens einem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
zurücktreten. In diesem Fall kann VOYAGE eine angemessene Entschä- eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Ein Anspruch auf Schadener- 16. Gerichtsstand
digung verlangen. satz gegen den Reiseveranstalter ist ausgeschlossen oder beschränkt, Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveran-
a) Der Rücktritt sollte in Textform gegenüber dem Reiseveranstalter soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen stalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch
erklärt werden. beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungs- für das gesamte Rechtsverhältnis.
b) Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück, so verliert VOYAGE den träger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung Gerichtsstand für Klagen gegen VOYAGE ist Detmold. Für Klagen von
Anspruch auf den vertraglich vereinbarten Reisepreis. VOYAGE steht es ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. VOYAGE gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für
aber unbeschadet dessen zu, soweit der Rücktritt nicht in der Verant- e) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusam- Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reiseveranstalters, die
wortlichkeit von VOYAGE liegt oder am Bestimmungsort oder in dessen menhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts
unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände werden, oder in der Reiseausschreibung oder Bestätigung/Rechnung oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent-
auftreten die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Die Haftung von VOYAGE haltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, eine beschränkt sich in diesen Fällen auf die sorgfältige Auswahl des Drittun- Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird
angemessene Entschädigung für die bis zur Erklärung des Rücktritts ternehmens, nicht aber auf die Leistungserbringung. Jegliche Kosten/ als Gerichtsstand Detmold vereinbart. Diese Bestimmungen gelten
durch den Kunden getätigten Reisevorbereitungen und seine Aufwen- Beeinträchtigungen, die ohne Verschulden des Veranstalters, z.B. durch nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren
dungen im Verhältnis zum jeweiligen Reisepreis zu verlangen. Zeitverschiebungen, Staus, technische Defekte, menschliches Versagen, Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag
c) Die von VOYAGE zu verlangende Entschädigung bemisst sich nach Grenzabwicklungen u.v.a. entstehen, werden vom Reiseveranstalter zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind,
zeitlicher Staffelung, daher Verhältnis Rücktrittserklärung zum vertrag- nicht erstattet. etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit
lichen Reisebeginn, zu erwartenden Ersparnissen von Aufwendungen f) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden, die dem Reisenden auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen in
des Reiseveranstalters und zu erwartender Erwerb durch anderweitige
dem Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden
Allgemeine Geschäftsbedingungen Rücktrittsbedingungen bei Buspauschalreisen: Der Reiseveranstalter haftet weitergehend nicht für Schäden, welche Geschäftsführer: Gert Just
entstehen, wenn diese vom Reisenden selbstverschuldet sind.
Der Reiseveranstalter haftet ebenfalls nicht für Schäden, die von einem
günstiger sind als die Regelungen in diesen Reisebedingungen oder die
Verwendung der Reiseleistung, die Entschädigung wird pauschaliert..
Bei der weitergehenden Berechnung werden möglich ersparte Aufwen-
Dritten verschuldet werden, der weder Leistungserbringer ist, noch
anwendbaren deutschen Vorschriften.
dungen und anderweitige Verwendungen der Reiseleistung berücksich-
sonst an der Leistungserbringung bezüglich der Pauschalreise beteiligt
17. Veranstalter aller Reisen
ist und der Eintritt des Schadens für den Veranstalter nicht vorherseh-
Veranstalter aller Reisen ist, soweit dies nicht ausdrücklich erwähnt ist:
tigt. Maßgeblich für die Berechnung der Stornokosten hinsichtlich des
Zeitfaktors ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei VOYAGE.
VOYAGE Reiseorganisation GmbH, Nord-West-Ring 4, 32832 Augustdorf.
bar oder vermeidbar war.
- bis 30. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises pro Person
Veranstalter der Reise nach Elba ist: Freebird Reisen, Berlin / Veranstalter
durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht werden.
- 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises pro Person
der Sprachreisen nach New York, Fort Lauderdale, Dublin, London und
g) VOYAGE haftet nicht für Aussagen, die durch Vermittler getätigt und
nicht schriftlich durch VOYAGE bestätigt wurden. VOYAGE haftet nicht
- 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises pro Person
Sliema (Malta) ist: LAL Sprachreisen GmbH, München /Veranstalter der
Sprachreisen nach Barcelona, St. Paul’s Bay (Malta), St. Julian’s (Malta),
- 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises pro Person
für Reisebeschreibungen in Internetportalen von Reisevermittlern, oder
- ab 6. Tag vor Reisebeginn 85% des Reisepreises pro Person
Eigenausschreibungen von Reisevermittlern, wenn diese nicht aus-
Nizza und Brighton ist: Sprachcaffe Reisen GmbH, Frankfurt / Veran-
- Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung:
drücklich in Textform von VOYAGE genehmigt wurden.
stalter der Reisen nach Bitburg ist: YOUTEL AG, Bitburg / Veranstalter
h) Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche
der Reise nach Goch ist: KFO Katholisches Ferienwerk Oberhausen e.V. /
90% des Reisepreises pro Person.
Veranstalter der Reisen Junior & Profi Fuballcamp ist: Rheinfit Sportaka-
aus unerlaubter Handlung, welche sich nicht auf Körperschäden bezie-
Rücktrittsbedingungen bei Flugreisen:
- Bis 15 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises pro Person
demie GmbH, Köln / Veranstalter der Surfcamps in St. Girons ist: Action
hen und die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist
- 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises pro Person
die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises
Sports Travel GmbH, Norderstedt / Veranstalter der Skireise nach Zell am
See ist: jugendreisen.com GmbH, Düsseldorf / Veranstalter der Skireisen
- ab 6. Tag vor Reisebeginn 85% des Reisepreises pro Person
beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden
- Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung:
nach Obertauern, Jerzens ist der Sportbund Bielefeld e.V., Bielefeld / Veran-
und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im
90% des Reisepreises pro Person.
bleiben von der Beschränkung unberührt.
Schneesportschule und Eventtouristik GmbH, Sulzbach-Rosenberg / Veran-
Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass die vereinbarten Stor-
nopauschalen dann nicht zum Tragen kommen, wenn der Kunde im
stalter der Fernreisen nach Peru, Ecuador, Bali, Kuba, Costa Rica, Indonesi-
i) Hat der Reisende gegenüber den Reiseveranstalter Anspruch auf
Einzelfall den Nachweis führt, dass VOYAGE ein Schaden nicht oder nur
Schadensersatz oder auf Erstattung eines Teils des Reisepreises aus
en, Griechenland, Thailand, USA und Australien ist: G ADVENTURES INC.,
in geringer Höhe entstanden ist. (Der Abschluss einer Reiserücktritts-
Minderung, so muss sich der Reisende das anrechnen lassen, was er
Barbados / Veranstalter der Reise nach Willingen ist: ReiseMeise, Berlin
/ Veranstalter der Sprachreise nach Osmington Bay ist: TravelWorks
aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder Erstattung
kostenversicherung wird empfohlen!)
Travelplus Group GmbH, Münster /Veranstalter des Sprach Camps im
5. Umbuchung Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen stalter der Skireise nach Saalbach-Hinterglemm ist: B.u.S.
infolge einer Minderung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte
Grundsätzlich gilt, dass Umbuchungen dem Reiseteilnehmer oder oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften erhalten Salzburger Land und der Reisen nach Mariapfarr und Obertauern ist:
Grundsätzlich gilt, dass Umbuchung dem Reiseteilnehmer oder demje- hat oder nach Maßgabe young austria – Österreichs Erlebnisgästehäuser GmbH, Salzburg /
nigen, der die Umbuchung herbeiführt in Höhe der dadurch entstehen- 1. der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Veranstalter der Reisen nach Beldorf, Soltau, Usedom, Swinemünde,
den Kosten in Rechnung gestellt werden. Die Vertragsübertragung auf 2. der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 Werbellinsee, Gadow, Tropical Islands und Bad Sooden-Allendorf ist KI JU
210 Ferienservice GmbH.