Page 210 - GO Jugendreisen 2019
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand September 2018, Tel.: 05237 – 89 08 21, info@go-jugendreisen.de)
           1. Reisebedingungen                 eine andere Person, muss dem Veranstalter bis 7 Tage vor Reisebeginn   3. der Verordnung (EG) Nr. 392/2009
           Wir bitten Sie, nachstehende Reisebedingungen, welche die Rechtsbe-  auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt werden.  4. der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010
           ziehungen zwischen Ihnen und der VOYAGE Reiseorganisation GmbH  Änderungen des Abreisetermins oder des Reisezieles gelten als Stornie-  5. der Verordnung (EU) Nr. 181/2011.
           (im Folgenden kurz VOYAGE oder (Reise-)Veranstalter genannt) regeln,  rung. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, die hierdurch entstehenden   9. Zusätzliche Haftung bei Flugreisen
           genau durchzulesen. Mit Ihrer Unterschrift/Anmeldung, bzw. der Unter-  Kosten zu berechnen. Änderungen der Aufenthaltsdauer oder die   a) Sollten im Rahmen der Fluggastbeförderung etwaige Schäden oder
           schrift/Anmeldung Ihres gesetzlichen Vertreters oder mit geleisteter  Hinzubuchung weiterer Leistungen sind, sofern sie eine Erhöhung des   Verzögerungen eintreten, wird durch den Veranstalter empfohlen,
           Anzahlung bei Buchungen auf elektronischem Weg, werden diese  Reisepreises bewirken, kostenfrei. Es werden nur die entsprechenden   direkt an Ort und Stelle die Schäden gegenüber der eingetretenen
           Bedingungen voll anerkannt. Um den Text verständlich zu halten, haben  Zuschläge berechnet.   Fluggesellschaft anzuzeigen.
           wir uns bei Personenbezeichnungen wie z.B. der Kunde/die Kundin auf  Der Veranstalter behält sich vor, dem Wechsel in der Person des   b) Die Schadensmitteilung muss bei Gepäckbeschädigungen innerhalb
           die männliche Form beschränkt. Wir bitten um Ihr Verständnis.  Reisenden jedoch zu widersprechen, wenn der Dritte den besonderen   von 7 Tagen und bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen abgegeben
           2. Abschluss des Reisevertrages und gültige Reiseleistungen  Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder   werden.
           a) Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter VOYAGE den  behördliche Anordnungen entgegenstehen. Umbuchungsgebühr bei   c) Ansonsten ist die Beschädigung oder auch das Verlorengehen von
           Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann  Flugreisen: Es gelten die Umbuchungsgebühr der jeweiligen Flugge-  Reisegepäck bzw. das Abhandenkommen der örtlichen Vertretung des
           schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet)  sellschaft zuzüglich der dem Veranstalter entstehenden Zusatzkosten   Veranstalters anzuzeigen.
           direkt bei VOYAGE oder über ein Reisebüro/eine Buchungsstelle erfolgen.  aufgrund weiterer Verwaltungstätigkeit.  10. Gepäckbeförderung
           Der Reisevertrag kommt zustande, indem VOYAGE die Buchung  6. Rücktritt/Kündigung durch den Veranstalter  Im Rahmen unserer Busreisen wird das Gepäck in normalem Umfang
           des Kunden in Textform im Rahmen einer Bestätigung/Rechnung  Nimmt der Reisende einzelne oder ganze Reiseleistungen infolge vorzei-  befördert, d.h. maximal eine Tasche/ein Koffer (kein Hartschalenkoffer)
           innerhalb von 2 Wochen annimmt. Eine inhaltliche Abweichung der   tiger Rückreise oder aus sonstigen in seiner Person liegenden Gründen   mit max. 20kg (Maße: 80x50x35cm) und ein Handgepäckstück pro
           Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung stellt ein neues Angebot von  nicht in Anspruch, so erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes. Kann   Person (max. 6kg). Das Gepäck und alle weiteren mitgenommenen Ge-
           VOYAGE dar, an das VOYAGE für die Dauer von 14 Tagen gebunden ist.   eine Teilleistung (Sportangebote, Ausflüge u. Ä.) witterungsbedingt   genstände sind vom Reiseteilnehmer beim Umsteigen sowie Ein- und
           Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande,   nicht oder nur teilweise erbracht werden, begründet auch das keinen   Ausladen zu beaufsichtigen. (Der Abschluss einer Reisegepäckversiche-
           wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist VOYAGE die Annahme durch  Anspruch des Teilnehmers auf Erstattung des anteiligen Reisepreises, es  rung wird empfohlen!) Bei Flugreisen gelten die Gepäckbestimmungen
           ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung bestätigt.  sei denn, VOYAGE sind durch den Ausfall Kosten erspart worden.  der jeweiligen Fluggesellschaft.
           b) Für Sonderwünsche, kundenseitige Vertragsbedingungen und den  VOYAGE behält sich vor, bei Teilleistungen (Sportangebote, Ausflüge   11. Mitwirkungspflicht
           Bestand von mündlichen Nebenabreden liegt die Beweislast des Zu-  u. ä.), welche Anforderungen an die körperliche Fitness/Gesundheit   Für den Fall auftretender Leistungsstörungen, kann der Reiseteilneh-
           standekommens der Vereinbarung beim Reisenden, wenn nicht zuvor  stellen, den einzelnen Teilnehmern die Teilnahme zu verwehren, wenn   mer deren Beseitigung verlangen. Der Reisende ist verpflichtet, Bean-
           eine schriftliche Bestätigung durch VOYAGE erfolgt ist.  zu besorgen ist, dass diese aus Gründen, welche ausschließlich in ihrer   standungen im Zusammenhang mit der von VOYAGE zu erbringenden
           c) Reisebüros und Buchungsstellen treten lediglich als Vermittler zwi-  Person liegen, durch die Teilnahme erheblich gefährdet werden.  Reiseleistung sofort unserer Reisebegleitung/Reiseleitung vor Ort
           schen dem Kunden und VOYAGE auf. Sie sind nicht dazu ermächtigt,  7. Rücktritt durch den Veranstalter  mitzuteilen, damit diese für Abhilfe sorgen kann. Falls die Reiseleitung
           etwaige Zusagen oder Nebenabreden zu vereinbaren, welche den  VOYAGE kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag  vor Ort nicht vorhanden oder erreichbar ist, sind etwaige Mängel ge-
           vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vereinbarten  zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag, bzw. einzel-  genüber VOYAGE an dessen Firmensitz gegenüber kenntlich zu machen.
           Inhalte hinaus oder zu diesen in Widerspruch stehen. VOYAGE haftet   ne Reiseleistungen kündigen:  Die Reisebegleitung/Reiseleitung ist angehalten für Abhilfe zu sorgen.
           nicht für diese Vermittlungstätigkeit. Auch etwaige Destinations- oder   a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung   Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßen
           Hotelprospekte, die nicht vom Veranstalter übergeben wurden, sind für  der Reise ungeachtet einer Mahnung des Reiseveranstalters, Reisebe-  Erbringens der Reise anzuerkennen. Auf Wunsch fertigt die dortige
           diesen nicht verbindlich, soweit deren Verbindlichkeit nicht zwischen   gleiters oder eines Leistungsträgers nachhaltig stört, oder wenn er sich   Reisebegleitung/ Reiseleitung eine kurze Niederschrift über die von
           dem Kunden und dem Reiseveranstalter ausdrücklich vereinbart und   in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung   Ihnen vorgetragenen Beanstandungen an. Mit dieser Niederschrift ist
           zum Inhalt der vertraglichen Leistungspflicht gemacht wurde.  des Vertrages, bzw. der Ausschluss von einzelnen Reiseleistungen   die Prüfung etwaiger Ansprüche möglich, ohne Niederschrift wird sie
           d) Flugreisen: Der Veranstalter VOYAGE bucht für den Kunden den   gerechtfertigt bzw. die Vertragsfortführung für VOYAGE unzumutbar   erheblich erschwert.
           jeweiligen Flug, abgestimmt auf den vorhandenen Einzelfall und nach   ist. VOYAGE behält den Anspruch auf den Reisepreis, abzüglich evtl.   12. Kündigungsrecht
           Zugang der benötigten Unterlagen/Reisebestätigung. Aufgrund dieses   ersparter Aufwendungen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des   Für den Fall einer Kündigung des Reisenden aufgrund von Reisemän-
           Umstandes, kann bei Vertragsschluss keine verbindliche Angabe   Reisenden.  geln gemäß § 651 l BGB oder aus wichtigem Grund ist dem Reiseveran-
           dahingehend gemacht werden, zu welcher Uhrzeit der jeweilige Hin-/  b) ohne Einhaltung einer Frist bei Zahlungsverzug eines Teilnehmers,  stalter eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen.
           Rückflug stattfindet. Dies hat seinen Grund in den bei Vertragsschluss   wenn dieser trotz schriftlicher Mahnung und Hinweis auf das Rück-  Dies gilt dann nicht, wenn die eigentliche Abhilfe unmöglich ist oder
           bestehenden Unwägbarkeiten hinsichtlich der zum Reisezeitpunkt   trittsrecht seinen Verpflichtungen nicht unverzüglich nachkommt.  vom Reiseveranstalter verweigert wird. Eine Fristsetzung ist ebenfalls
           möglichen Flugzeiten durch die Airlines. Der Veranstalter VOYAGE, ver-  c) Der Veranstalter kann bis 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reise-  entbehrlich, wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein
           pflichtet sich jedoch, den im Rahmen des Reisevertrages festgelegten   dauer von mehr als 6 Tagen, bis 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Rei-  besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares, Interesse des
           Tag einzuhalten. Diesbezüglichbehält sich VOYAGE vor, die jeweiligen   sedauer von mindestens 2 und höchstens 6 Tagen und bis 48 Stunden   Reisenden gerechtfertigt wird.
           Flüge zwischen 00:00 Uhr bis 23:50 Uhr zu buchen. Weiter verpflichtet   bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen bei Nichterreichen einer   13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
           sich der Veranstalter dazu, im Rahmen seiner Möglichkeiten, die für   ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl   a) VOYAGE unterrichtet Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise
           den Kunden bestmögliche Flugzeit zu ermöglichen. Nach Buchung des   der Pauschalreise vom Vertrag zurücktreten.   angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheits-
           Fluges bei der jeweiligen Airline, werden die Flugzeiten dem Kunden   In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, den Reisenden unverzüg-  vorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle
           mindestens zwei Wochen vor Reisebeginn bei Übermittlung des   lich über das Eintreten der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung   Änderungen vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt die
           Teilnehmerausweis/Voucher mitgeteilt.  der Reise zu informieren, der eingezahlte Reisepreis wird ohne Abzüge   zuständige Botschaft Auskunft.
           Der Veranstalter VOYAGE übernimmt jedoch keine Haftung für  unverzüglich erstattet, weitere Ansprüche können nicht geltend   b) Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen
           Flugzeitenänderungen/Verspätungen, die im ausschließlichen Verant-  gemacht werden.  der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen
           wortungsbereichder leistungserbringenden Airline liegen.  d) Für den Fall, dass der Veranstalter aufgrund unvermeidbarer,   sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die
           3. Zahlungen                        außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert   aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung
           Wir bitten um eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises inner-  ist, kann er unter unverzüglicher Mitteilung gegenüber dem Reisenden,   von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn
           halb von 14 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Rechnung und des  ebenfalls vom Vertrag zurücktreten.  VOYAGE schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
           Sicherungsscheines. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Abreise fällig,  Der eingezahlte Reisepreis wird ohne Abzüge erstattet.  14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
           nach Erhalt des Sicherungsscheins und eingehend bei VOYAGE, damit   8. Haftung  Diese Reisebedingungen sind Bestandteil des Reisevertrages. Die
           der rechtzeitige (Online-)Versand der Reiseunterlagen gewährleistet   Der Reiseveranstalter haftet wie ein ordentlicher Kaufmann für:  Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages, bzw. der
           werden kann. Bei Buchungen ab 4 Wochen vor Reiseantritt sollte aus   a) die gewissenhafte Reisevorbereitung  Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisever-
           gleichem Grund umgehend nach Rechnungserhalt, spätestens aber   b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger  trages, bzw. der gesamten Reisebedingungen zur Folge.
           binnen 5 Werktagen ab dem Tag der Reisebuchung, der gesamte   c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen  15. Streitbeilegung
           Reisepreis gezahlt werden. Entsprechende Zahlungsfristen werden in   d) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die   Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche On-
           der Rechnung aufgeführt. Abgeschlossene Reiseversicherungen sind   nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,   line-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.
           sofort zur Zahlung fällig.          soweit ein Schaden der Reisenden weder vorsätzlich, noch grob fahrläs-  eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie
           4. Rücktritt                        sig herbeigeführt wird, oder soweit der Reiseveranstalter für einen den  in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit an
           Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise   Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens   einem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
           zurücktreten. In diesem Fall kann VOYAGE eine angemessene Entschä-  eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Ein Anspruch auf Schadener-  16. Gerichtsstand
           digung verlangen.                   satz gegen den Reiseveranstalter ist ausgeschlossen oder beschränkt,   Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveran-
           a) Der Rücktritt sollte in Textform gegenüber dem Reiseveranstalter   soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen   stalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch
           erklärt werden.                     beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungs-  für das gesamte Rechtsverhältnis.
           b) Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück, so verliert VOYAGE den   träger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung   Gerichtsstand für Klagen gegen VOYAGE ist Detmold. Für Klagen von
           Anspruch auf den vertraglich vereinbarten Reisepreis. VOYAGE steht es   ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.  VOYAGE gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für
           aber unbeschadet dessen zu, soweit der Rücktritt nicht in der Verant-  e) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusam-  Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reiseveranstalters, die
           wortlichkeit von VOYAGE liegt oder am Bestimmungsort oder in dessen   menhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt  Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts
           unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände   werden, oder in der Reiseausschreibung oder Bestätigung/Rechnung  oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent-
           auftreten die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung   als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Die Haftung von VOYAGE  haltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
           von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, eine   beschränkt sich in diesen Fällen auf die sorgfältige Auswahl des Drittun-  Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird
           angemessene Entschädigung für die bis zur Erklärung des Rücktritts   ternehmens, nicht aber auf die Leistungserbringung. Jegliche Kosten/  als Gerichtsstand Detmold vereinbart. Diese Bestimmungen gelten
           durch den Kunden getätigten Reisevorbereitungen und seine Aufwen-  Beeinträchtigungen, die ohne Verschulden des Veranstalters, z.B. durch  nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren
           dungen im Verhältnis zum jeweiligen Reisepreis zu verlangen.  Zeitverschiebungen, Staus, technische Defekte, menschliches Versagen,  Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag
           c) Die von VOYAGE zu verlangende Entschädigung bemisst sich nach  Grenzabwicklungen u.v.a. entstehen, werden vom Reiseveranstalter   zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind,
           zeitlicher Staffelung, daher Verhältnis Rücktrittserklärung zum vertrag-  nicht erstattet.  etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit
           lichen Reisebeginn, zu erwartenden Ersparnissen von Aufwendungen   f) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden, die dem Reisenden   auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen in
           des Reiseveranstalters und zu erwartender  Erwerb durch anderweitige
                                                                                  dem Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden
      Allgemeine Geschäftsbedingungen  Rücktrittsbedingungen bei Buspauschalreisen:  Der Reiseveranstalter haftet weitergehend nicht für Schäden, welche   Geschäftsführer: Gert Just
                                               entstehen, wenn diese vom Reisenden selbstverschuldet sind.
                                               Der Reiseveranstalter haftet ebenfalls nicht für Schäden, die von einem
                                                                                  günstiger sind als die Regelungen in diesen Reisebedingungen oder die
           Verwendung der Reiseleistung, die Entschädigung wird pauschaliert..
           Bei der weitergehenden Berechnung werden möglich ersparte Aufwen-
                                               Dritten verschuldet werden, der weder Leistungserbringer ist, noch
                                                                                  anwendbaren deutschen Vorschriften.
           dungen und anderweitige Verwendungen der Reiseleistung berücksich-
                                               sonst an der Leistungserbringung bezüglich der Pauschalreise beteiligt
                                                                                  17. Veranstalter aller Reisen
                                               ist und der Eintritt des Schadens für den Veranstalter nicht vorherseh-
                                                                                  Veranstalter aller Reisen ist, soweit dies nicht ausdrücklich erwähnt ist:
           tigt. Maßgeblich für die Berechnung der Stornokosten hinsichtlich des
           Zeitfaktors ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei VOYAGE.
                                                                                  VOYAGE Reiseorganisation GmbH, Nord-West-Ring 4, 32832 Augustdorf.
                                               bar oder vermeidbar war.
           - bis 30. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises pro Person
                                                                                  Veranstalter der Reise nach Elba ist: Freebird Reisen, Berlin / Veranstalter
                                               durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht werden.
           - 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises pro Person
                                                                                  der Sprachreisen nach New York, Fort Lauderdale, Dublin, London und
                                               g) VOYAGE haftet nicht für Aussagen, die durch Vermittler getätigt und
                                               nicht schriftlich durch VOYAGE bestätigt wurden. VOYAGE haftet nicht
           - 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises pro Person
                                                                                  Sliema (Malta) ist: LAL Sprachreisen GmbH, München /Veranstalter der
                                                                                  Sprachreisen nach Barcelona, St. Paul’s Bay (Malta), St. Julian’s (Malta),
           - 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises pro Person
                                               für Reisebeschreibungen in Internetportalen von Reisevermittlern, oder
           - ab 6. Tag vor Reisebeginn 85% des Reisepreises pro Person
                                               Eigenausschreibungen von Reisevermittlern, wenn diese nicht aus-
                                                                                  Nizza und Brighton ist: Sprachcaffe Reisen GmbH, Frankfurt / Veran-
           - Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung:
                                               drücklich in Textform von VOYAGE genehmigt wurden.
                                                                                  stalter der Reisen nach Bitburg ist: YOUTEL AG, Bitburg / Veranstalter
                                               h) Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche
                                                                                  der Reise nach Goch ist: KFO Katholisches Ferienwerk Oberhausen e.V. /
           90% des Reisepreises pro Person.
                                                                                  Veranstalter der Reisen Junior & Profi Fuballcamp ist: Rheinfit Sportaka-
                                               aus unerlaubter Handlung, welche sich nicht auf Körperschäden bezie-
           Rücktrittsbedingungen bei Flugreisen:
           - Bis 15 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises pro Person
                                                                                  demie GmbH, Köln / Veranstalter der Surfcamps in St. Girons ist: Action
                                               hen und die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist
           - 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises pro Person
                                               die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises
                                                                                  Sports Travel GmbH, Norderstedt / Veranstalter der Skireise nach Zell am
                                                                                  See ist: jugendreisen.com GmbH, Düsseldorf / Veranstalter der Skireisen
           - ab 6. Tag vor Reisebeginn 85% des Reisepreises pro Person
                                               beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden
           - Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung:
                                                                                  nach Obertauern, Jerzens ist der Sportbund Bielefeld e.V., Bielefeld / Veran-
                                               und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im
           90% des Reisepreises pro Person.
                                               bleiben von der Beschränkung unberührt.
                                                                                  Schneesportschule und Eventtouristik GmbH, Sulzbach-Rosenberg / Veran-
           Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass die vereinbarten Stor-
           nopauschalen dann nicht zum Tragen kommen, wenn der Kunde im
                                                                                  stalter der Fernreisen nach Peru, Ecuador, Bali, Kuba, Costa Rica, Indonesi-
                                               i) Hat der Reisende gegenüber den Reiseveranstalter Anspruch auf
           Einzelfall den Nachweis führt, dass VOYAGE ein Schaden nicht oder nur
                                               Schadensersatz oder auf Erstattung eines Teils des Reisepreises aus
                                                                                  en, Griechenland, Thailand, USA und Australien ist: G ADVENTURES INC.,
           in geringer Höhe entstanden ist. (Der Abschluss einer Reiserücktritts-
                                               Minderung, so muss sich der Reisende das anrechnen lassen, was er
                                                                                  Barbados / Veranstalter der Reise nach Willingen ist: ReiseMeise, Berlin
                                                                                  / Veranstalter der Sprachreise nach Osmington Bay ist: TravelWorks
                                               aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder Erstattung
           kostenversicherung wird empfohlen!)
                                                                                  Travelplus Group GmbH, Münster /Veranstalter des Sprach Camps im
           5. Umbuchung                        Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen   stalter der Skireise nach Saalbach-Hinterglemm ist: B.u.S.
                                               infolge einer Minderung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte
           Grundsätzlich gilt, dass Umbuchungen dem Reiseteilnehmer oder  oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften erhalten   Salzburger Land und der Reisen nach Mariapfarr und Obertauern ist:
           Grundsätzlich gilt, dass Umbuchung dem Reiseteilnehmer oder demje-  hat oder nach Maßgabe  young austria – Österreichs Erlebnisgästehäuser GmbH, Salzburg /
           nigen, der die Umbuchung herbeiführt in Höhe der dadurch entstehen-  1. der Verordnung (EG) Nr. 261/2004  Veranstalter der Reisen nach Beldorf, Soltau, Usedom, Swinemünde,
           den Kosten in Rechnung gestellt werden. Die Vertragsübertragung auf   2. der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007  Werbellinsee, Gadow, Tropical Islands und Bad Sooden-Allendorf ist KI JU
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