Page 59 - GO Sprachreisen 2018
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand Oktober 2017 – gültig für Buchungen bis einschließlich 30. Juni 2018)
        1. Reisebedingungen                Rücktritts durch den Kunden getätigten Reisevorbereitungen und seine   drücklich in Textform von VOYAGE genehmigt wurden.
        Wir bitten Sie, nachstehende Reisebedingungen, welche die Rechtsbe-  Aufwendungen im Verhältnis zum jeweiligen Reisepreis zu verlangen.  h) Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche
        ziehungen zwischen Ihnen und der VOYAGE Reiseorganisation GmbH  c) Die von VOYAGE zu verlangende Entschädigung bemisst sich nach  aus unerlaubter Handlung, welche sich nicht auf Körperschäden bezie-
        (im Folgenden kurz VOYAGE oder (Reise-)Veranstalter genannt) regeln,  zeitlicher Staffelung, daher Verhältnis Rücktrittserklärung zum vertrag-  hen und die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist
        genau durchzulesen. Mit Ihrer Unterschrift/Anmeldung, bzw. der Unter-  lichen Reisebeginn und seinem prozentualen Verhältnis zum vertraglich   die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises
        schrift/Anmeldung Ihres gesetzlichen Vertreters oder mit geleisteter  geschuldeten Reisepreis. Die Entschädigung wird pauschaliert. Bei der   beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden
        Anzahlung bei Buchungen auf elektronischem Weg, werden diese  weitergehenden Berechnung werden möglich ersparte Aufwendungen   und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im
        Bedingungen voll anerkannt. Um den Text verständlich zu halten, haben  und anderweitige Verwendungen der Reiseleistung berücksichtigt.   Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen
        wir uns bei Personenbezeichnungen wie z.B. der Kunde/die Kundin auf  Maßgeblich für die Berechnung der Stornokosten hinsichtlich des   bleiben von der Beschränkung unberührt.
        die männliche Form beschränkt. Wir bitten um Ihr Verständnis.  Zeitfaktors ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei VOYAGE.   10. Zusätzliche Haftung bei Flugreisen
        2. Abschluss des Reisevertrages und gültige Reiseleistungen  Rücktrittsbedingungen bei Buspauschalreisen:  a) Sollten im Rahmen der Fluggastbeförderung etwaige Schäden oder
        a) Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter VOYAGE den  - bis 30. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises pro Person  Verzögerungen eintreten, wird durch den Veranstalter empfohlen,
        Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann  - 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises pro Person  direkt an Ort und Stelle die Schäden gegenüber der eingetretenen
        schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet)  - 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises pro Person  Fluggesellschaft anzuzeigen.
        direkt bei VOYAGE oder über ein Reisebüro/eine Buchungsstelle erfolgen.  - 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises pro Person  b) Die Schadensmitteilung muss bei Gepäckbeschädigungen innerhalb
        Der Reisevertrag kommt zustande, indem VOYAGE die Buchung  - ab 6. Tag vor Reisebeginn 85% des Reisepreises pro Person  von 7 Tagen und bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen abgegeben
        des Kunden in Textform im Rahmen einer Bestätigung/Rechnung  - Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung:  werden.
        innerhalb von 2 Wochen annimmt. Eine inhaltliche Abweichung der   90% des Reisepreises pro Person.  c) Ansonsten ist die Beschädigung oder auch das Verlorengehen von
        Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung stellt ein neues Angebot von  Rücktrittsbedingungen bei Flugreisen:  Reisegepäck bzw. das Abhandenkommen der örtlichen Vertretung des
        VOYAGE dar, an das VOYAGE für die Dauer von 14 Tagen gebunden ist.   - Bis 15 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises pro Person  Veranstalters anzuzeigen.
        Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande,   - 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises pro Person  11. Gepäckbeförderung
        wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist VOYAGE die Annahme durch  - ab 6. Tag vor Reisebeginn 85% des Reisepreises pro Person  Im Rahmen unserer Busreisen wird das Gepäck in normalem Umfang
        ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung bestätigt.  - Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung:  befördert, d.h. maximal eine Tasche/ein Koffer (kein Hartschalenkoffer)
        b) Für Sonderwünsche, kundenseitige Vertragsbedingungen und den  90% des Reisepreises pro Person.  mit max. 20kg (Maße: 80x50x25cm) und ein Handgepäckstück pro
        Bestand von mündlichen Nebenabreden liegt die Beweislast des Zu-  Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass die vereinbarten Stor-  Person (max. 6kg). Das Gepäck und alle weiteren mitgenommenen Ge-
        standekommens der Vereinbarung beim Reisenden, wenn nicht zuvor  nopauschalen dann nicht zum Tragen kommen, wenn der Kunde im   genstände sind vom Reiseteilnehmer beim Umsteigen sowie Ein- und
        eine schriftliche Bestätigung durch VOYAGE erfolgt ist.  Einzelfall den Nachweis führt, dass VOYAGE ein Schaden nicht oder nur   Ausladen zu beaufsichtigen. (Der Abschluss einer Reisegepäckversiche-
        c) Reisebüros und Buchungsstellen treten lediglich als Vermittler zwi-  in geringer Höhe entstanden ist. (Der Abschluss einer Reiserücktritts-  rung wird empfohlen!) Bei Flugreisen gelten die Gepäckbestimmungen
        schen dem Kunden und VOYAGE auf. Sie sind nicht dazu ermächtigt,  kostenversicherung wird empfohlen!)  der jeweiligen Fluggesellschaft.
        etwaige Zusagen oder Nebenabreden zu vereinbaren, welche den  6. Umbuchung  12. Mitwirkungspflicht
        vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vereinbarten  Grundsätzlich gilt, dass Umbuchungen dem Reiseteilnehmer oder  Für den Fall auftretender Leistungsstörungen, kann der Reiseteilneh-
        Inhalte hinaus oder zu diesen in Widerspruch stehen. VOYAGE haftet   demjenigen, der die Umbuchung herbeiführt, in Höhe der dadurch ent-  mer deren Beseitigung verlangen. Der Reisende ist verpflichtet, Bean-
        nicht für diese Vermittlungstätigkeit. Auch etwaige Destinations- oder   stehenden Kosten in Rechnung gestellt werden, mindestens jedoch mit   standungen im Zusammenhang mit der von VOYAGE zu erbringenden
        Hotelprospekte, die nicht vom Veranstalter übergeben wurden, sind für  einer Bearbeitungsgebühr von 25,- EURO. Änderungen des Abreiseter-  Reiseleistung sofort unserer Reisebegleitung/Reiseleitung vor Ort
        diesen nicht verbindlich, soweit deren Verbindlichkeit nicht zwischen   mins oder des Reisezieles gelten als Stornierung. VOYAGE ist berechtigt,  mitzuteilen, damit diese für Abhilfe sorgen kann. Falls die Reiseleitung
        dem Kunden und dem Reiseveranstalter ausdrücklich vereinbart und   die hierdurch entstehenden Kosten zu berechnen. Änderungen der  vor Ort nicht vorhanden oder erreichbar ist, sind etwaige Mängel ge-
        zum Inhalt der vertraglichen Leistungspflicht gemacht wurde.  Aufenthaltsdauer oder die Hinzubuchung weiterer Leistungen sind,   genüber VOYAGE an dessen Firmensitz gegenüber kenntlich zu machen.
        d) Flugreisen: Der Veranstalter VOYAGE bucht für den Kunden den   sofern sie eine Erhöhung des Reisepreises bewirken, kostenfrei. Es   Die Reisebegleitung/Reiseleitung ist angehalten für Abhilfe zu sorgen.
        jeweiligen Flug, abgestimmt auf den vorhandenen Einzelfall und nach   werden nur die entsprechenden Zuschläge berechnet. Der Kunde kann   Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßen
        Zugang der benötigten Unterlagen/Reisebestätigung. Aufgrund dieses   sich bis zum Abreisetermin durch einen Dritten ersetzen lassen. Die   Erbringens der Reise anzuerkennen. Auf Wunsch fertigt die dortige
        Umstandes, kann bei Vertragsschluss keine verbindliche Angabe   Namensänderung wird mit einer Bearbeitungsgebühr von 25,- EURO je   Reisebegleitung/ Reiseleitung eine kurze Niederschrift über die von
        dahingehend gemacht werden, zu welcher Uhrzeit der jeweilige Hin-/  Teilnehmer berechnet.  Ihnen vorgetragenen Beanstandungen an. Mit dieser Niederschrift ist
        Rückflug stattfindet. Dies hat seinen Grund in den bei Vertragsschluss   VOYAGE kann dem Wechsel in der Person des Reisenden jedoch  die Prüfung etwaiger Ansprüche möglich, ohne Niederschrift wird sie
        bestehenden Unwägbarkeiten hinsichtlich der zum Reisezeitpunkt   widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen  erheblich erschwert.
        möglichen Flugzeiten durch die Airlines. Der Veranstalter VOYAGE, ver-  nicht genügt, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen  13. Kündigungsrecht
        pflichtet sich jedoch, den im Rahmen des Reisevertrages festgelegten   entgegenstehen. Umbuchungsgebühr bei Flugreisen: Es gelten die   Für den Fall einer Kündigung des Kunden aufgrund von Reisemängeln
        Tag einzuhalten. Diesbezüglichbehält sich VOYAGE vor, die jeweiligen   Umbuchungsgebühren der jeweiligen Fluggesellschaft zzgl. einer   gem. § 651 c BGB nach § 651 e BGB oder aus wichtigem Grund ist dem
        Flüge zwischen 00:00 Uhr bis 23:50 Uhr zu buchen. Weiter verpflichtet   Bearbeitungsgebühr von 25,- EURO.  Reiseveranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen.
        sich der Veranstalter dazu, im Rahmen seiner Möglichkeiten, die für   7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen  Dies gilt dann nicht, wenn die eigentliche Abhilfe unmöglich ist oder
        den Kunden bestmögliche Flugzeit zu ermöglichen. Nach Buchung des   Nimmt der Reisende einzelne oder ganze Reiseleistungen infolge vorzei-  vom Reiseveranstalter verweigert wird. Eine Fristsetzung ist ebenfalls
        Fluges bei der jeweiligen Airline, werden die Flugzeiten dem Kunden   tiger Rückreise oder aus sonstigen in seiner Person liegenden Gründen   entbehrlich, wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein
        mindestens zwei Wochen vor Reisebeginn bei Übermittlung des   nicht in Anspruch, so erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes. Kann   besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares, Interesse des
        Teilnehmerausweis/Voucher mitgeteilt.  eine Teilleistung (Sportangebote, Ausflüge u. Ä.) witterungsbedingt   Kunden gerechtfertigt wird.
        Der Veranstalter VOYAGE übernimmt jedoch keine Haftung für  nicht oder nur teilweise erbracht werden, begründet auch das keinen   14. Ausschlussfrist und Verjährung von Ansprüchen
        Flugzeitenänderungen/Verspätungen, die im ausschließlichen Verant-  Anspruch des Teilnehmers auf Erstattung des anteiligen Reisepreises, es  Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (nach den
        wortungsbereichder leistungserbringenden Airline liegen.  sei denn, VOYAGE sind durch den Ausfall Kosten erspart worden.  §§ 651c bis 651f BGB) sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich
        3. Zahlungen                       VOYAGE behält sich vor, bei Teilleistungen (Sportangebote, Ausflüge   vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter
        Wir bitten um eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises inner-  u. ä.), welche Anforderungen an die körperliche Fitness/Gesundheit   geltend zu machen. Dies sollte in Textform geschehen. Nach Fristablauf
        halb von 14 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Rechnung und des  stellen, den einzelnen Teilnehmern die Teilnahme zu verwehren, wenn   kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne
        Sicherungsscheines. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Abreise fällig,  zu besorgen ist, dass diese aus Gründen, welche ausschließlich in ihrer   Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten. Ansprüche des Reisen-
        nach Erhalt des Sicherungsscheins und eingehend bei VOYAGE, damit   Person liegen, durch die Teilnahme erheblich gefährdet werden.  den nach den §§ 651c bis 651f BGB aus der Verletzung des Lebens, des
        der rechtzeitige (Online-)Versand der Reiseunterlagen gewährleistet   8. Rücktritt durch den Veranstalter  Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässi-
        werden kann. Bei Buchungen ab 4 Wochen vor Reiseantritt sollte aus   VOYAGE kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag  gen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters
        gleichem Grund umgehend nach Rechnungserhalt, spätestens aber   zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag, bzw. einzel-  oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, verjähren in zwei
        binnen 5 Werktagen ab dem Tag der Reisebuchung, der gesamte   ne Reiseleistungen kündigen:  Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden,
        Reisepreis gezahlt werden. Entsprechende Zahlungsfristen werden in   a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung   die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
        der Rechnung aufgeführt. Abgeschlossene Reiseversicherungen sind   der Reise ungeachtet einer Mahnung des Reiseveranstalters, Reisebe-  des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
        sofort zur Zahlung fällig.         gleiters oder eines Leistungsträgers nachhaltig stört, oder wenn er sich   Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines gesetzlichen
        4. Leistungs- und Preisänderungen  in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung   Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Alle übri-
        Die Änderungen von vertraglichen Reiseleistungen sind ausnahmsweise  des Vertrages, bzw. der Ausschluss von einzelnen Reiseleistungen   gen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr.
        zulässig, wenn diese nach Vertragsschluss notwendig werden und vom  gerechtfertigt bzw. die Vertragsfortführung für VOYAGE unzumutbar   Die Verjährung nach den vorstehenden Absätzen beginnt mit dem Tag,
        Reiseveranstalter nicht zu verantworten sind. Der Reiseveranstalter ist   ist. VOYAGE behält den Anspruch auf den Reisepreis, abzüglich evtl.   der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
        darüber hinaus verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungs-  ersparter Aufwendungen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des   15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
        änderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund   Reisenden.  a) VOYAGE unterrichtet Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise
        zu informieren. VOYAGE behält sich in diesem Fall vor, den vertraglich   b) ohne Einhaltung einer Frist bei Zahlungsverzug eines Teilnehmers,  angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheits-
        vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten,   wenn dieser trotz schriftlicher Mahnung und Hinweis auf das Rück-  vorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle
        der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafenge-  trittsrecht seinen Verpflichtungen nicht unverzüglich nachkommt.  Änderungen vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt die
        bühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden   c) bis 4 Wochen vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer ausge-  zuständige Botschaft Auskunft.
        Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:  schriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl. In   b) Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen
        a) Erhöhen sich die bei Vertragsschluss bestehenden Beförderungskos-  diesem Fall ist VOYAGE verpflichtet, den Kunden unverzüglich über das   der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen
        ten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann VOYAGE den Reisepreis   Eintreten der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise zu   sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die
        nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:  informieren. Der eingezahlte Reisepreis wird ohne Abzüge unverzüglich   aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung
        aa) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann VOYAGE vom  erstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.  von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn
        Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.  d) wenn die Reise wegen außergewöhnlicher, bei Vertragsabschluss  VOYAGE schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
        b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro  nicht vorhersehbarer Umstände (z.B. Unruhen, Naturkatastrophen etc.)  16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
        Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten   erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, können beide  Diese Reisebedingungen sind Bestandteil des Reisevertrages. Die
        durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels   Seiten den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Für bereits  Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages, bzw. der
        geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz   erbrachte Leistungen, oder zur Beendigung der Reise noch zu erbrin-  Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisever-
        kann VOYAGE vom Reisenden verlangen.  gende Leistungen kann VOYAGE den anteiligen Reisepreis verlangen.  trages, bzw. der gesamten Reisebedingungen zur Folge.
        c) Werden die bei Vertragsschluss bestehenden Abgaben wie Hafen-   9. Haftung  17. Gerichtsstand
        oder Flughafengebühren gegenüber VOYAGE erhöht, so kann der Reise-  Der Reiseveranstalter haftet wie ein ordentlicher Kaufmann für:  Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveran-
        preis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.  a) die gewissenhafte Reisevorbereitung  stalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch
        d) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisever-  b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger  für das gesamte Rechtsverhältnis.
        trages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich  c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen  Gerichtsstand für Klagen gegen VOYAGE ist Detmold. Für Klagen von
        die Reise dadurch für VOYAGE verteuert hat.  d) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die   VOYAGE gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für
        e) Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und  nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,   Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reiseveranstalters, die
        dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur   soweit ein Schaden der Reisenden weder vorsätzlich, noch grob fahrläs-  Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts
        Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht einge-  sig herbeigeführt wird, oder soweit der Reiseveranstalter für einen den  oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent-
        treten und bei Vertragsschluss für VOYAGE nicht vorhersehbar waren.  Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens ei-  haltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
        f) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat VOYAGE  nes Leistungsträgers verantwortlich ist. Ein Anspruch auf Schadenersatz  Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird
        den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem   gegen den Reiseveranstalter ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit  als Gerichtsstand Detmold vereinbart. Diese Bestimmungen gelten
        20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam.  aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhen-  nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren
        Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt ohne  der gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu  Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag
        Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten. Alternativ kann der   erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls  zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind,
        Reisende die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise   ausgeschlossen oder beschränkt ist.  etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit
        verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise   e) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusam-  auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen in
        ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.   menhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt  dem Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden
        Dieses Verlangen hat der Kunde unverzüglich nach der Mitteilung des   werden, oder in der Reiseausschreibung oder Bestätigung/Rechnung  günstiger sind als die Regelungen in diesen Reisebedingungen oder die
        Reiseveranstalters über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend   als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Die Haftung von VOYAGE  anwendbaren deutschen Vorschriften.
        zu machen.                         beschränkt sich in diesen Fällen auf die sorgfältige Auswahl des Drittun-  18. Veranstalter aller Reisen
        5. Rücktritt                       ternehmens, nicht aber auf die Leistungserbringung. Jegliche Kosten/  Veranstalter aller Reisen ist, soweit dies nicht ausdrücklich erwähnt ist:
        Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise   Beeinträchtigungen, die ohne Verschulden des Veranstalters, z.B. durch  VOYAGE Reiseorganisation GmbH, Nord-West-Ring 4, 32832 August-
        zurücktreten. In diesem Fall kann VOYAGE eine angemessene Entschä-  Zeitverschiebungen, Staus, technische Defekte, menschliches Versagen,  dorf. Geschäftsführer: Gert Just
        digung verlangen.                  Grenzabwicklungen u.v.a. entstehen, werden vom Reiseveranstalter   Veranstalter der Sprachreisen nach London, Sliema (Malta), New York,
        a) Der Rücktritt sollte schriftlich gegenüber dem Reiseveranstalter   nicht erstattet.  Fort Lauderdale und Dublin ist: LAL Sprachreisen GmbH, München / Ver-
        erklärt werden.                    f) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden, die dem Reisenden   anstalter der Sprachreisen nach Brighton, St. Paul’s Bay (Malta), St. Julian’s   AGB
        b) Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück, so verliert VOYAGE den   durch höhere Gewalt, Kriegsereignisse oder Terroranschläge entstehen.  (Malta), Nizza und Barcelona ist: Sprachcaffe Reisen GmbH, Frankfurt / Ver-
        Anspruch auf den vertraglich vereinbarten Reisepreis. VOYAGE steht es   g) VOYAGE haftet nicht für Aussagen, die durch Vermittler getätigt und   anstalter der Sprachreise nach Osmington Bay ist: TravelWorks Travelplus
        aber unbeschadet dessen zu, soweit der Rücktritt nicht in der Verant-  nicht schriftlich durch VOYAGE bestätigt wurden. VOYAGE haftet nicht  Group GmbH, Münster / Veranstalter des Sprach Camps in Bitburg ist:
        wortlichkeit von VOYAGE liegt oder durch höhere Gewalt verursacht   für Reisebeschreibungen in Internetportalen von Reisevermittlern, oder  YOUTEL AG, Bitburg / Veranstalter des Sprach Camps im Salzburger Land
        wurde, eine angemessene Entschädigung für die bis zur Erklärung des   Eigenausschreibungen von Reisevermittlern, wenn diese nicht aus-  ist: young austria – Österreichs Erlebnisgästehäuser GmbH, Salzburg  59
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