Page 51 - GO Sprachreisen 2018
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand September 2018, Tel.: 05237 – 89 08 170, info@go-sprachreisen.de)
1. Reisebedingungen 5. Umbuchung bleiben von der Beschränkung unberührt.
Wir bitten Sie, nachstehende Reisebedingungen, welche die Rechtsbe- Grundsätzlich gilt, dass Umbuchungen dem Reiseteilnehmer oder i) Hat der Reisende gegenüber den Reiseveranstalter Anspruch auf
ziehungen zwischen Ihnen und der VOYAGE Reiseorganisation GmbH Grundsätzlich gilt, dass Umbuchung dem Reiseteilnehmer oder demje- Schadensersatz oder auf Erstattung eines Teils des Reisepreises aus
(im Folgenden kurz VOYAGE oder (Reise-)Veranstalter genannt) regeln, nigen, der die Umbuchung herbeiführt in Höhe der dadurch entstehen- Minderung, so muss sich der Reisende das anrechnen lassen, was er
genau durchzulesen. Mit Ihrer Unterschrift/Anmeldung, bzw. der Unter- den Kosten in Rechnung gestellt werden. Die Vertragsübertragung auf aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder Erstattung
schrift/Anmeldung Ihres gesetzlichen Vertreters oder mit geleisteter eine andere Person, muss dem Veranstalter bis 7 Tage vor Reisebeginn infolge einer Minderung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte
Anzahlung bei Buchungen auf elektronischem Weg, werden diese auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt werden. oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften erhalten
Bedingungen voll anerkannt. Um den Text verständlich zu halten, haben Änderungen des Abreisetermins oder des Reisezieles gelten als Stornie- hat oder nach Maßgabe
wir uns bei Personenbezeichnungen wie z.B. der Kunde/die Kundin auf rung. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, die hierdurch entstehenden 1. der Verordnung (EG) Nr. 261/2004
die männliche Form beschränkt. Wir bitten um Ihr Verständnis. Kosten zu berechnen. Änderungen der Aufenthaltsdauer oder die 2. der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007
2. Abschluss des Reisevertrages und gültige Reiseleistungen Hinzubuchung weiterer Leistungen sind, sofern sie eine Erhöhung des 3. der Verordnung (EG) Nr. 392/2009
a) Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter VOYAGE den Reisepreises bewirken, kostenfrei. Es werden nur die entsprechenden 4. der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010
Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann Zuschläge berechnet. 5. der Verordnung (EU) Nr. 181/2011.
schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) Der Veranstalter behält sich vor, dem Wechsel in der Person des 9. Zusätzliche Haftung bei Flugreisen
direkt bei VOYAGE oder über ein Reisebüro/eine Buchungsstelle erfolgen. Reisenden jedoch zu widersprechen, wenn der Dritte den besonderen a) Sollten im Rahmen der Fluggastbeförderung etwaige Schäden oder
Der Reisevertrag kommt zustande, indem VOYAGE die Buchung Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder Verzögerungen eintreten, wird durch den Veranstalter empfohlen,
des Kunden in Textform im Rahmen einer Bestätigung/Rechnung behördliche Anordnungen entgegenstehen. Umbuchungsgebühr bei direkt an Ort und Stelle die Schäden gegenüber der eingetretenen
innerhalb von 2 Wochen annimmt. Eine inhaltliche Abweichung der Flugreisen: Es gelten die Umbuchungsgebühr der jeweiligen Flugge- Fluggesellschaft anzuzeigen.
Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung stellt ein neues Angebot von sellschaft zuzüglich der dem Veranstalter entstehenden Zusatzkosten b) Die Schadensmitteilung muss bei Gepäckbeschädigungen innerhalb
VOYAGE dar, an das VOYAGE für die Dauer von 14 Tagen gebunden ist. aufgrund weiterer Verwaltungstätigkeit. von 7 Tagen und bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen abgegeben
Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, 6. Rücktritt/Kündigung durch den Veranstalter werden.
wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist VOYAGE die Annahme durch Nimmt der Reisende einzelne oder ganze Reiseleistungen infolge vorzei- c) Ansonsten ist die Beschädigung oder auch das Verlorengehen von
ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung bestätigt. tiger Rückreise oder aus sonstigen in seiner Person liegenden Gründen Reisegepäck bzw. das Abhandenkommen der örtlichen Vertretung des
b) Für Sonderwünsche, kundenseitige Vertragsbedingungen und den nicht in Anspruch, so erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes. Kann Veranstalters anzuzeigen.
Bestand von mündlichen Nebenabreden liegt die Beweislast des Zu- eine Teilleistung (Sportangebote, Ausflüge u. Ä.) witterungsbedingt 10. Gepäckbeförderung
standekommens der Vereinbarung beim Reisenden, wenn nicht zuvor nicht oder nur teilweise erbracht werden, begründet auch das keinen Im Rahmen unserer Busreisen wird das Gepäck in normalem Umfang
eine schriftliche Bestätigung durch VOYAGE erfolgt ist. Anspruch des Teilnehmers auf Erstattung des anteiligen Reisepreises, es befördert, d.h. maximal eine Tasche/ein Koffer (kein Hartschalenkoffer)
c) Reisebüros und Buchungsstellen treten lediglich als Vermittler zwi- sei denn, VOYAGE sind durch den Ausfall Kosten erspart worden. mit max. 20kg (Maße: 80x50x35cm) und ein Handgepäckstück pro
schen dem Kunden und VOYAGE auf. Sie sind nicht dazu ermächtigt, VOYAGE behält sich vor, bei Teilleistungen (Sportangebote, Ausflüge Person (max. 6kg). Das Gepäck und alle weiteren mitgenommenen Ge-
etwaige Zusagen oder Nebenabreden zu vereinbaren, welche den u. ä.), welche Anforderungen an die körperliche Fitness/Gesundheit genstände sind vom Reiseteilnehmer beim Umsteigen sowie Ein- und
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vereinbarten stellen, den einzelnen Teilnehmern die Teilnahme zu verwehren, wenn Ausladen zu beaufsichtigen. (Der Abschluss einer Reisegepäckversiche-
Inhalte hinaus oder zu diesen in Widerspruch stehen. VOYAGE haftet zu besorgen ist, dass diese aus Gründen, welche ausschließlich in ihrer rung wird empfohlen!) Bei Flugreisen gelten die Gepäckbestimmungen
nicht für diese Vermittlungstätigkeit. Auch etwaige Destinations- oder Person liegen, durch die Teilnahme erheblich gefährdet werden. der jeweiligen Fluggesellschaft.
Hotelprospekte, die nicht vom Veranstalter übergeben wurden, sind für 7. Rücktritt durch den Veranstalter 11. Mitwirkungspflicht
diesen nicht verbindlich, soweit deren Verbindlichkeit nicht zwischen VOYAGE kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag Für den Fall auftretender Leistungsstörungen, kann der Reiseteilneh-
dem Kunden und dem Reiseveranstalter ausdrücklich vereinbart und zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag, bzw. einzel- mer deren Beseitigung verlangen. Der Reisende ist verpflichtet, Bean-
zum Inhalt der vertraglichen Leistungspflicht gemacht wurde. ne Reiseleistungen kündigen: standungen im Zusammenhang mit der von VOYAGE zu erbringenden
d) Flugreisen: Der Veranstalter VOYAGE bucht für den Kunden den a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung Reiseleistung sofort unserer Reisebegleitung/Reiseleitung vor Ort
jeweiligen Flug, abgestimmt auf den vorhandenen Einzelfall und nach der Reise ungeachtet einer Mahnung des Reiseveranstalters, Reisebe- mitzuteilen, damit diese für Abhilfe sorgen kann. Falls die Reiseleitung
Zugang der benötigten Unterlagen/Reisebestätigung. Aufgrund dieses gleiters oder eines Leistungsträgers nachhaltig stört, oder wenn er sich vor Ort nicht vorhanden oder erreichbar ist, sind etwaige Mängel ge-
Umstandes, kann bei Vertragsschluss keine verbindliche Angabe in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung genüber VOYAGE an dessen Firmensitz gegenüber kenntlich zu machen.
dahingehend gemacht werden, zu welcher Uhrzeit der jeweilige Hin-/ des Vertrages, bzw. der Ausschluss von einzelnen Reiseleistungen Die Reisebegleitung/Reiseleitung ist angehalten für Abhilfe zu sorgen.
Rückflug stattfindet. Dies hat seinen Grund in den bei Vertragsschluss gerechtfertigt bzw. die Vertragsfortführung für VOYAGE unzumutbar Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßen
bestehenden Unwägbarkeiten hinsichtlich der zum Reisezeitpunkt ist. VOYAGE behält den Anspruch auf den Reisepreis, abzüglich evtl. Erbringens der Reise anzuerkennen. Auf Wunsch fertigt die dortige
möglichen Flugzeiten durch die Airlines. Der Veranstalter VOYAGE, ver- ersparter Aufwendungen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Reisebegleitung/ Reiseleitung eine kurze Niederschrift über die von
pflichtet sich jedoch, den im Rahmen des Reisevertrages festgelegten Reisenden. Ihnen vorgetragenen Beanstandungen an. Mit dieser Niederschrift ist
Tag einzuhalten. Diesbezüglichbehält sich VOYAGE vor, die jeweiligen b) ohne Einhaltung einer Frist bei Zahlungsverzug eines Teilnehmers, die Prüfung etwaiger Ansprüche möglich, ohne Niederschrift wird sie
Flüge zwischen 00:00 Uhr bis 23:50 Uhr zu buchen. Weiter verpflichtet wenn dieser trotz schriftlicher Mahnung und Hinweis auf das Rück- erheblich erschwert.
sich der Veranstalter dazu, im Rahmen seiner Möglichkeiten, die für trittsrecht seinen Verpflichtungen nicht unverzüglich nachkommt. 12. Kündigungsrecht
den Kunden bestmögliche Flugzeit zu ermöglichen. Nach Buchung des c) Der Veranstalter kann bis 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reise- Für den Fall einer Kündigung des Reisenden aufgrund von Reisemän-
Fluges bei der jeweiligen Airline, werden die Flugzeiten dem Kunden dauer von mehr als 6 Tagen, bis 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Rei- geln gemäß § 651 l BGB oder aus wichtigem Grund ist dem Reiseveran-
mindestens zwei Wochen vor Reisebeginn bei Übermittlung des sedauer von mindestens 2 und höchstens 6 Tagen und bis 48 Stunden stalter eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen.
Teilnehmerausweis/Voucher mitgeteilt. bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen bei Nichterreichen einer Dies gilt dann nicht, wenn die eigentliche Abhilfe unmöglich ist oder
Der Veranstalter VOYAGE übernimmt jedoch keine Haftung für ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl vom Reiseveranstalter verweigert wird. Eine Fristsetzung ist ebenfalls
Flugzeitenänderungen/Verspätungen, die im ausschließlichen Verant- der Pauschalreise vom Vertrag zurücktreten. entbehrlich, wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein
wortungsbereichder leistungserbringenden Airline liegen. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, den Reisenden unverzüg- besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares, Interesse des
3. Zahlungen lich über das Eintreten der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung Reisenden gerechtfertigt wird.
Wir bitten um eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises inner- der Reise zu informieren, der eingezahlte Reisepreis wird ohne Abzüge 13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
halb von 14 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Rechnung und des unverzüglich erstattet, weitere Ansprüche können nicht geltend a) VOYAGE unterrichtet Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise
Sicherungsscheines. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Abreise fällig, gemacht werden. angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheits-
nach Erhalt des Sicherungsscheins und eingehend bei VOYAGE, damit d) Für den Fall, dass der Veranstalter aufgrund unvermeidbarer, vorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle
der rechtzeitige (Online-)Versand der Reiseunterlagen gewährleistet außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert Änderungen vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt die
werden kann. Bei Buchungen ab 4 Wochen vor Reiseantritt sollte aus ist, kann er unter unverzüglicher Mitteilung gegenüber dem Reisenden, zuständige Botschaft Auskunft.
gleichem Grund umgehend nach Rechnungserhalt, spätestens aber ebenfalls vom Vertrag zurücktreten. b) Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen
binnen 5 Werktagen ab dem Tag der Reisebuchung, der gesamte Der eingezahlte Reisepreis wird ohne Abzüge erstattet. der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen
Reisepreis gezahlt werden. Entsprechende Zahlungsfristen werden in 8. Haftung sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die
der Rechnung aufgeführt. Abgeschlossene Reiseversicherungen sind Der Reiseveranstalter haftet wie ein ordentlicher Kaufmann für: aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung
sofort zur Zahlung fällig. a) die gewissenhafte Reisevorbereitung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn
4. Rücktritt b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger VOYAGE schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen 14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
zurücktreten. In diesem Fall kann VOYAGE eine angemessene Entschä- d) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die Diese Reisebedingungen sind Bestandteil des Reisevertrages. Die
digung verlangen. nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages, bzw. der
a) Der Rücktritt sollte in Textform gegenüber dem Reiseveranstalter soweit ein Schaden der Reisenden weder vorsätzlich, noch grob fahrläs- Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisever-
erklärt werden. sig herbeigeführt wird, oder soweit der Reiseveranstalter für einen den trages, bzw. der gesamten Reisebedingungen zur Folge.
b) Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück, so verliert VOYAGE den Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens 15. Streitbeilegung
Anspruch auf den vertraglich vereinbarten Reisepreis. VOYAGE steht es eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Ein Anspruch auf Schadener- Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche On-
aber unbeschadet dessen zu, soweit der Rücktritt nicht in der Verant- satz gegen den Reiseveranstalter ist ausgeschlossen oder beschränkt, line-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.
wortlichkeit von VOYAGE liegt oder am Bestimmungsort oder in dessen soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie
unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungs- in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit an
auftreten die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung träger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung einem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, eine ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. 16. Gerichtsstand
angemessene Entschädigung für die bis zur Erklärung des Rücktritts e) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusam- Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveran-
durch den Kunden getätigten Reisevorbereitungen und seine Aufwen- menhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt stalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch
dungen im Verhältnis zum jeweiligen Reisepreis zu verlangen. werden, oder in der Reiseausschreibung oder Bestätigung/Rechnung für das gesamte Rechtsverhältnis.
c) Die von VOYAGE zu verlangende Entschädigung bemisst sich nach als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Die Haftung von VOYAGE Gerichtsstand für Klagen gegen VOYAGE ist Detmold. Für Klagen von
zeitlicher Staffelung, daher Verhältnis Rücktrittserklärung zum vertrag- beschränkt sich in diesen Fällen auf die sorgfältige Auswahl des Drittun- VOYAGE gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für
lichen Reisebeginn, zu erwartenden Ersparnissen von Aufwendungen ternehmens, nicht aber auf die Leistungserbringung. Jegliche Kosten/ Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reiseveranstalters, die
des Reiseveranstalters und zu erwartender Erwerb durch anderweitige Beeinträchtigungen, die ohne Verschulden des Veranstalters, z.B. durch Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts
Verwendung der Reiseleistung, die Entschädigung wird pauschaliert.. Zeitverschiebungen, Staus, technische Defekte, menschliches Versagen, oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent-
Bei der weitergehenden Berechnung werden möglich ersparte Aufwen- Grenzabwicklungen u.v.a. entstehen, werden vom Reiseveranstalter haltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
dungen und anderweitige Verwendungen der Reiseleistung berücksich- nicht erstattet. Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird
tigt. Maßgeblich für die Berechnung der Stornokosten hinsichtlich des f) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden, die dem Reisenden als Gerichtsstand Detmold vereinbart. Diese Bestimmungen gelten
Zeitfaktors ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei VOYAGE. entstehen, wenn diese vom Reisenden selbstverschuldet sind. nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren
Rücktrittsbedingungen bei Buspauschalreisen: Der Reiseveranstalter haftet ebenfalls nicht für Schäden, die von einem Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag
- bis 30. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises pro Person Dritten verschuldet werden, der weder Leistungserbringer ist, noch zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind,
- 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises pro Person sonst an der Leistungserbringung bezüglich der Pauschalreise beteiligt etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit
- 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises pro Person ist und der Eintritt des Schadens für den Veranstalter nicht vorherseh- auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen in
- 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises pro Person bar oder vermeidbar war. dem Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden
- ab 6. Tag vor Reisebeginn 85% des Reisepreises pro Person Der Reiseveranstalter haftet weitergehend nicht für Schäden, welche günstiger sind als die Regelungen in diesen Reisebedingungen oder die
- Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung: durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht werden. anwendbaren deutschen Vorschriften.
90% des Reisepreises pro Person. g) VOYAGE haftet nicht für Aussagen, die durch Vermittler getätigt und 17. Veranstalter aller Reisen
Rücktrittsbedingungen bei Flugreisen: nicht schriftlich durch VOYAGE bestätigt wurden. VOYAGE haftet nicht Veranstalter aller Reisen ist, soweit dies nicht ausdrücklich erwähnt ist:
- Bis 15 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises pro Person für Reisebeschreibungen in Internetportalen von Reisevermittlern, oder VOYAGE Reiseorganisation GmbH, Nord-West-Ring 4, 32832 Augustdorf.
- 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises pro Person Eigenausschreibungen von Reisevermittlern, wenn diese nicht aus- Geschäftsführer: Gert Just
- ab 6. Tag vor Reisebeginn 85% des Reisepreises pro Person drücklich in Textform von VOYAGE genehmigt wurden. Veranstalter der Sprachreisen nach London, Sliema (Malta), New York,
- Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung: h) Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche Fort Lauderdale und Dublin ist: LAL Sprachreisen GmbH, München / Ver-
90% des Reisepreises pro Person. aus unerlaubter Handlung, welche sich nicht auf Körperschäden bezie- anstalter der Sprachreisen nach Brighton, St. Paul’s Bay (Malta), St. Julian’s
Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass die vereinbarten Stor- hen und die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist (Malta), Nizza und Barcelona ist: Sprachcaffe Reisen GmbH, Frankfurt / Ver- AGB
nopauschalen dann nicht zum Tragen kommen, wenn der Kunde im die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises anstalter der Sprachreise nach Osmington Bay ist: TravelWorks Travelplus
Einzelfall den Nachweis führt, dass VOYAGE ein Schaden nicht oder nur beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden Group GmbH, Münster / Veranstalter des Sprach Camps in Bitburg ist:
in geringer Höhe entstanden ist. (Der Abschluss einer Reiserücktritts- und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im YOUTEL AG, Bitburg / Veranstalter des Sprach Camps im Salzburger Land
kostenversicherung wird empfohlen!) Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen ist: young austria – Österreichs Erlebnisgästehäuser GmbH, Salzburg
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