Page 51 - GO Sprachreisen 2018
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand September 2018, Tel.: 05237 – 89 08 170, info@go-sprachreisen.de)
        1. Reisebedingungen                5. Umbuchung                        bleiben von der Beschränkung unberührt.
        Wir bitten Sie, nachstehende Reisebedingungen, welche die Rechtsbe-  Grundsätzlich gilt, dass Umbuchungen dem Reiseteilnehmer oder  i) Hat der Reisende gegenüber den Reiseveranstalter Anspruch auf
        ziehungen zwischen Ihnen und der VOYAGE Reiseorganisation GmbH  Grundsätzlich gilt, dass Umbuchung dem Reiseteilnehmer oder demje-  Schadensersatz oder auf Erstattung eines Teils des Reisepreises aus
        (im Folgenden kurz VOYAGE oder (Reise-)Veranstalter genannt) regeln,  nigen, der die Umbuchung herbeiführt in Höhe der dadurch entstehen-  Minderung, so muss sich der Reisende das anrechnen lassen, was er
        genau durchzulesen. Mit Ihrer Unterschrift/Anmeldung, bzw. der Unter-  den Kosten in Rechnung gestellt werden. Die Vertragsübertragung auf   aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder Erstattung
        schrift/Anmeldung Ihres gesetzlichen Vertreters oder mit geleisteter  eine andere Person, muss dem Veranstalter bis 7 Tage vor Reisebeginn   infolge einer Minderung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte
        Anzahlung bei Buchungen auf elektronischem Weg, werden diese  auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt werden.  oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften erhalten
        Bedingungen voll anerkannt. Um den Text verständlich zu halten, haben  Änderungen des Abreisetermins oder des Reisezieles gelten als Stornie-  hat oder nach Maßgabe
        wir uns bei Personenbezeichnungen wie z.B. der Kunde/die Kundin auf  rung. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, die hierdurch entstehenden   1. der Verordnung (EG) Nr. 261/2004
        die männliche Form beschränkt. Wir bitten um Ihr Verständnis.  Kosten zu berechnen. Änderungen der Aufenthaltsdauer oder die   2. der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007
        2. Abschluss des Reisevertrages und gültige Reiseleistungen  Hinzubuchung weiterer Leistungen sind, sofern sie eine Erhöhung des   3. der Verordnung (EG) Nr. 392/2009
        a) Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter VOYAGE den  Reisepreises bewirken, kostenfrei. Es werden nur die entsprechenden   4. der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010
        Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann  Zuschläge berechnet.   5. der Verordnung (EU) Nr. 181/2011.
        schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet)  Der Veranstalter behält sich vor, dem Wechsel in der Person des   9. Zusätzliche Haftung bei Flugreisen
        direkt bei VOYAGE oder über ein Reisebüro/eine Buchungsstelle erfolgen.  Reisenden jedoch zu widersprechen, wenn der Dritte den besonderen   a) Sollten im Rahmen der Fluggastbeförderung etwaige Schäden oder
        Der Reisevertrag kommt zustande, indem VOYAGE die Buchung  Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder   Verzögerungen eintreten, wird durch den Veranstalter empfohlen,
        des Kunden in Textform im Rahmen einer Bestätigung/Rechnung  behördliche Anordnungen entgegenstehen. Umbuchungsgebühr bei   direkt an Ort und Stelle die Schäden gegenüber der eingetretenen
        innerhalb von 2 Wochen annimmt. Eine inhaltliche Abweichung der   Flugreisen: Es gelten die Umbuchungsgebühr der jeweiligen Flugge-  Fluggesellschaft anzuzeigen.
        Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung stellt ein neues Angebot von  sellschaft zuzüglich der dem Veranstalter entstehenden Zusatzkosten   b) Die Schadensmitteilung muss bei Gepäckbeschädigungen innerhalb
        VOYAGE dar, an das VOYAGE für die Dauer von 14 Tagen gebunden ist.   aufgrund weiterer Verwaltungstätigkeit.  von 7 Tagen und bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen abgegeben
        Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande,   6. Rücktritt/Kündigung durch den Veranstalter  werden.
        wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist VOYAGE die Annahme durch  Nimmt der Reisende einzelne oder ganze Reiseleistungen infolge vorzei-  c) Ansonsten ist die Beschädigung oder auch das Verlorengehen von
        ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung bestätigt.  tiger Rückreise oder aus sonstigen in seiner Person liegenden Gründen   Reisegepäck bzw. das Abhandenkommen der örtlichen Vertretung des
        b) Für Sonderwünsche, kundenseitige Vertragsbedingungen und den  nicht in Anspruch, so erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes. Kann   Veranstalters anzuzeigen.
        Bestand von mündlichen Nebenabreden liegt die Beweislast des Zu-  eine Teilleistung (Sportangebote, Ausflüge u. Ä.) witterungsbedingt   10. Gepäckbeförderung
        standekommens der Vereinbarung beim Reisenden, wenn nicht zuvor  nicht oder nur teilweise erbracht werden, begründet auch das keinen   Im Rahmen unserer Busreisen wird das Gepäck in normalem Umfang
        eine schriftliche Bestätigung durch VOYAGE erfolgt ist.  Anspruch des Teilnehmers auf Erstattung des anteiligen Reisepreises, es  befördert, d.h. maximal eine Tasche/ein Koffer (kein Hartschalenkoffer)
        c) Reisebüros und Buchungsstellen treten lediglich als Vermittler zwi-  sei denn, VOYAGE sind durch den Ausfall Kosten erspart worden.  mit max. 20kg (Maße: 80x50x35cm) und ein Handgepäckstück pro
        schen dem Kunden und VOYAGE auf. Sie sind nicht dazu ermächtigt,  VOYAGE behält sich vor, bei Teilleistungen (Sportangebote, Ausflüge   Person (max. 6kg). Das Gepäck und alle weiteren mitgenommenen Ge-
        etwaige Zusagen oder Nebenabreden zu vereinbaren, welche den  u. ä.), welche Anforderungen an die körperliche Fitness/Gesundheit   genstände sind vom Reiseteilnehmer beim Umsteigen sowie Ein- und
        vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vereinbarten  stellen, den einzelnen Teilnehmern die Teilnahme zu verwehren, wenn   Ausladen zu beaufsichtigen. (Der Abschluss einer Reisegepäckversiche-
        Inhalte hinaus oder zu diesen in Widerspruch stehen. VOYAGE haftet   zu besorgen ist, dass diese aus Gründen, welche ausschließlich in ihrer   rung wird empfohlen!) Bei Flugreisen gelten die Gepäckbestimmungen
        nicht für diese Vermittlungstätigkeit. Auch etwaige Destinations- oder   Person liegen, durch die Teilnahme erheblich gefährdet werden.  der jeweiligen Fluggesellschaft.
        Hotelprospekte, die nicht vom Veranstalter übergeben wurden, sind für  7. Rücktritt durch den Veranstalter  11. Mitwirkungspflicht
        diesen nicht verbindlich, soweit deren Verbindlichkeit nicht zwischen   VOYAGE kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag  Für den Fall auftretender Leistungsstörungen, kann der Reiseteilneh-
        dem Kunden und dem Reiseveranstalter ausdrücklich vereinbart und   zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag, bzw. einzel-  mer deren Beseitigung verlangen. Der Reisende ist verpflichtet, Bean-
        zum Inhalt der vertraglichen Leistungspflicht gemacht wurde.  ne Reiseleistungen kündigen:  standungen im Zusammenhang mit der von VOYAGE zu erbringenden
        d) Flugreisen: Der Veranstalter VOYAGE bucht für den Kunden den   a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung   Reiseleistung sofort unserer Reisebegleitung/Reiseleitung vor Ort
        jeweiligen Flug, abgestimmt auf den vorhandenen Einzelfall und nach   der Reise ungeachtet einer Mahnung des Reiseveranstalters, Reisebe-  mitzuteilen, damit diese für Abhilfe sorgen kann. Falls die Reiseleitung
        Zugang der benötigten Unterlagen/Reisebestätigung. Aufgrund dieses   gleiters oder eines Leistungsträgers nachhaltig stört, oder wenn er sich   vor Ort nicht vorhanden oder erreichbar ist, sind etwaige Mängel ge-
        Umstandes, kann bei Vertragsschluss keine verbindliche Angabe   in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung   genüber VOYAGE an dessen Firmensitz gegenüber kenntlich zu machen.
        dahingehend gemacht werden, zu welcher Uhrzeit der jeweilige Hin-/  des Vertrages, bzw. der Ausschluss von einzelnen Reiseleistungen   Die Reisebegleitung/Reiseleitung ist angehalten für Abhilfe zu sorgen.
        Rückflug stattfindet. Dies hat seinen Grund in den bei Vertragsschluss   gerechtfertigt bzw. die Vertragsfortführung für VOYAGE unzumutbar   Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßen
        bestehenden Unwägbarkeiten hinsichtlich der zum Reisezeitpunkt   ist. VOYAGE behält den Anspruch auf den Reisepreis, abzüglich evtl.   Erbringens der Reise anzuerkennen. Auf Wunsch fertigt die dortige
        möglichen Flugzeiten durch die Airlines. Der Veranstalter VOYAGE, ver-  ersparter Aufwendungen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des   Reisebegleitung/ Reiseleitung eine kurze Niederschrift über die von
        pflichtet sich jedoch, den im Rahmen des Reisevertrages festgelegten   Reisenden.  Ihnen vorgetragenen Beanstandungen an. Mit dieser Niederschrift ist
        Tag einzuhalten. Diesbezüglichbehält sich VOYAGE vor, die jeweiligen   b) ohne Einhaltung einer Frist bei Zahlungsverzug eines Teilnehmers,  die Prüfung etwaiger Ansprüche möglich, ohne Niederschrift wird sie
        Flüge zwischen 00:00 Uhr bis 23:50 Uhr zu buchen. Weiter verpflichtet   wenn dieser trotz schriftlicher Mahnung und Hinweis auf das Rück-  erheblich erschwert.
        sich der Veranstalter dazu, im Rahmen seiner Möglichkeiten, die für   trittsrecht seinen Verpflichtungen nicht unverzüglich nachkommt.  12. Kündigungsrecht
        den Kunden bestmögliche Flugzeit zu ermöglichen. Nach Buchung des   c) Der Veranstalter kann bis 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reise-  Für den Fall einer Kündigung des Reisenden aufgrund von Reisemän-
        Fluges bei der jeweiligen Airline, werden die Flugzeiten dem Kunden   dauer von mehr als 6 Tagen, bis 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Rei-  geln gemäß § 651 l BGB oder aus wichtigem Grund ist dem Reiseveran-
        mindestens zwei Wochen vor Reisebeginn bei Übermittlung des   sedauer von mindestens 2 und höchstens 6 Tagen und bis 48 Stunden   stalter eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen.
        Teilnehmerausweis/Voucher mitgeteilt.  bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen bei Nichterreichen einer   Dies gilt dann nicht, wenn die eigentliche Abhilfe unmöglich ist oder
        Der Veranstalter VOYAGE übernimmt jedoch keine Haftung für  ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl   vom Reiseveranstalter verweigert wird. Eine Fristsetzung ist ebenfalls
        Flugzeitenänderungen/Verspätungen, die im ausschließlichen Verant-  der Pauschalreise vom Vertrag zurücktreten.   entbehrlich, wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein
        wortungsbereichder leistungserbringenden Airline liegen.  In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, den Reisenden unverzüg-  besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares, Interesse des
        3. Zahlungen                       lich über das Eintreten der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung   Reisenden gerechtfertigt wird.
        Wir bitten um eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises inner-  der Reise zu informieren, der eingezahlte Reisepreis wird ohne Abzüge   13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
        halb von 14 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Rechnung und des  unverzüglich erstattet, weitere Ansprüche können nicht geltend   a) VOYAGE unterrichtet Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise
        Sicherungsscheines. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Abreise fällig,  gemacht werden.  angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheits-
        nach Erhalt des Sicherungsscheins und eingehend bei VOYAGE, damit   d) Für den Fall, dass der Veranstalter aufgrund unvermeidbarer,   vorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle
        der rechtzeitige (Online-)Versand der Reiseunterlagen gewährleistet   außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert   Änderungen vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt die
        werden kann. Bei Buchungen ab 4 Wochen vor Reiseantritt sollte aus   ist, kann er unter unverzüglicher Mitteilung gegenüber dem Reisenden,   zuständige Botschaft Auskunft.
        gleichem Grund umgehend nach Rechnungserhalt, spätestens aber   ebenfalls vom Vertrag zurücktreten.  b) Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen
        binnen 5 Werktagen ab dem Tag der Reisebuchung, der gesamte   Der eingezahlte Reisepreis wird ohne Abzüge erstattet.  der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen
        Reisepreis gezahlt werden. Entsprechende Zahlungsfristen werden in   8. Haftung  sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die
        der Rechnung aufgeführt. Abgeschlossene Reiseversicherungen sind   Der Reiseveranstalter haftet wie ein ordentlicher Kaufmann für:  aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung
        sofort zur Zahlung fällig.         a) die gewissenhafte Reisevorbereitung  von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn
        4. Rücktritt                       b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger  VOYAGE schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
        Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise   c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen  14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
        zurücktreten. In diesem Fall kann VOYAGE eine angemessene Entschä-  d) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die   Diese Reisebedingungen sind Bestandteil des Reisevertrages. Die
        digung verlangen.                  nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,   Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages, bzw. der
        a) Der Rücktritt sollte in Textform gegenüber dem Reiseveranstalter   soweit ein Schaden der Reisenden weder vorsätzlich, noch grob fahrläs-  Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisever-
        erklärt werden.                    sig herbeigeführt wird, oder soweit der Reiseveranstalter für einen den  trages, bzw. der gesamten Reisebedingungen zur Folge.
        b) Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück, so verliert VOYAGE den   Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens   15. Streitbeilegung
        Anspruch auf den vertraglich vereinbarten Reisepreis. VOYAGE steht es   eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Ein Anspruch auf Schadener-  Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche On-
        aber unbeschadet dessen zu, soweit der Rücktritt nicht in der Verant-  satz gegen den Reiseveranstalter ist ausgeschlossen oder beschränkt,   line-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.
        wortlichkeit von VOYAGE liegt oder am Bestimmungsort oder in dessen   soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen   eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie
        unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände   beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungs-  in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit an
        auftreten die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung   träger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung   einem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
        von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, eine   ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.  16. Gerichtsstand
        angemessene Entschädigung für die bis zur Erklärung des Rücktritts   e) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusam-  Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveran-
        durch den Kunden getätigten Reisevorbereitungen und seine Aufwen-  menhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt  stalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch
        dungen im Verhältnis zum jeweiligen Reisepreis zu verlangen.  werden, oder in der Reiseausschreibung oder Bestätigung/Rechnung  für das gesamte Rechtsverhältnis.
        c) Die von VOYAGE zu verlangende Entschädigung bemisst sich nach  als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Die Haftung von VOYAGE  Gerichtsstand für Klagen gegen VOYAGE ist Detmold. Für Klagen von
        zeitlicher Staffelung, daher Verhältnis Rücktrittserklärung zum vertrag-  beschränkt sich in diesen Fällen auf die sorgfältige Auswahl des Drittun-  VOYAGE gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für
        lichen Reisebeginn, zu erwartenden Ersparnissen von Aufwendungen   ternehmens, nicht aber auf die Leistungserbringung. Jegliche Kosten/  Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reiseveranstalters, die
        des Reiseveranstalters und zu erwartender  Erwerb durch anderweitige   Beeinträchtigungen, die ohne Verschulden des Veranstalters, z.B. durch  Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts
        Verwendung der Reiseleistung, die Entschädigung wird pauschaliert..   Zeitverschiebungen, Staus, technische Defekte, menschliches Versagen,  oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent-
        Bei der weitergehenden Berechnung werden möglich ersparte Aufwen-  Grenzabwicklungen u.v.a. entstehen, werden vom Reiseveranstalter   haltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
        dungen und anderweitige Verwendungen der Reiseleistung berücksich-  nicht erstattet.  Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird
        tigt. Maßgeblich für die Berechnung der Stornokosten hinsichtlich des   f) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden, die dem Reisenden   als Gerichtsstand Detmold vereinbart. Diese Bestimmungen gelten
        Zeitfaktors ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei VOYAGE.   entstehen, wenn diese vom Reisenden selbstverschuldet sind.  nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren
        Rücktrittsbedingungen bei Buspauschalreisen:  Der Reiseveranstalter haftet ebenfalls nicht für Schäden, die von einem   Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag
        - bis 30. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises pro Person  Dritten verschuldet werden, der weder Leistungserbringer ist, noch   zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind,
        - 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises pro Person  sonst an der Leistungserbringung bezüglich der Pauschalreise beteiligt   etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit
        - 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises pro Person  ist und der Eintritt des Schadens für den Veranstalter nicht vorherseh-  auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen in
        - 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises pro Person  bar oder vermeidbar war.  dem Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden
        - ab 6. Tag vor Reisebeginn 85% des Reisepreises pro Person  Der Reiseveranstalter haftet weitergehend nicht für Schäden, welche   günstiger sind als die Regelungen in diesen Reisebedingungen oder die
        - Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung:  durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht werden.  anwendbaren deutschen Vorschriften.
        90% des Reisepreises pro Person.   g) VOYAGE haftet nicht für Aussagen, die durch Vermittler getätigt und   17. Veranstalter aller Reisen
        Rücktrittsbedingungen bei Flugreisen:  nicht schriftlich durch VOYAGE bestätigt wurden. VOYAGE haftet nicht  Veranstalter aller Reisen ist, soweit dies nicht ausdrücklich erwähnt ist:
        - Bis 15 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises pro Person  für Reisebeschreibungen in Internetportalen von Reisevermittlern, oder  VOYAGE Reiseorganisation GmbH, Nord-West-Ring 4, 32832 Augustdorf.
        - 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises pro Person  Eigenausschreibungen von Reisevermittlern, wenn diese nicht aus-  Geschäftsführer: Gert Just
        - ab 6. Tag vor Reisebeginn 85% des Reisepreises pro Person  drücklich in Textform von VOYAGE genehmigt wurden.  Veranstalter der Sprachreisen nach London, Sliema (Malta), New York,
        - Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung:  h) Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche  Fort Lauderdale und Dublin ist: LAL Sprachreisen GmbH, München / Ver-
        90% des Reisepreises pro Person.   aus unerlaubter Handlung, welche sich nicht auf Körperschäden bezie-  anstalter der Sprachreisen nach Brighton, St. Paul’s Bay (Malta), St. Julian’s
        Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass die vereinbarten Stor-  hen und die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist   (Malta), Nizza und Barcelona ist: Sprachcaffe Reisen GmbH, Frankfurt / Ver-  AGB
        nopauschalen dann nicht zum Tragen kommen, wenn der Kunde im   die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises  anstalter der Sprachreise nach Osmington Bay ist: TravelWorks Travelplus
        Einzelfall den Nachweis führt, dass VOYAGE ein Schaden nicht oder nur   beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden   Group GmbH, Münster / Veranstalter des Sprach Camps in Bitburg ist:
        in geringer Höhe entstanden ist. (Der Abschluss einer Reiserücktritts-  und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im   YOUTEL AG, Bitburg / Veranstalter des Sprach Camps im Salzburger Land
        kostenversicherung wird empfohlen!)  Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen   ist: young austria – Österreichs Erlebnisgästehäuser GmbH, Salzburg
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