Page 160 - GO Jugendreisen 2020
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ABFAHRTSORTE
Die Abfahrtsorte liegen
im Einzugsgebiet der in
der Ausschreibung be-
nannten Städte. Die Ab-
fahrtsorte müssen nicht
im Stadtgebiet liegen,
diese werden viel-
mehr in einem Um-
kreis von maximal
ca. 30km festgelegt.
Aus Gründen der
Zeitersparnis wer-
den manche Ab-
fahrtsorte im oben
benannten Umkreis
nur zu bestimmten Terminen bzw. ab
einer Mindestteilnehmerzahl angefahren.
Die genauen Abfahrtsorte werden spä-
testens 10 Tage vor Abfahrtsdatum fest-
gelegt. Die Abfahrtsorte können im Reise-
portal abgefragt werden.
Alle Abfahrtsorte werden erst ab 10 Per-
sonen angefahren! Bei Nicht-Erreichen
der Mindestteilnehmerzahl erfolgt vier
Wochen vor Reisebeginn eine kostenlo-
se Umbuchung auf den nächstmög-
lichen Abfahrtsort.
Eigener Zustieg: Wenn du dich
ABFAHRTSORTE nen Zustieg. Gemeinsam schauen wir
mit 9 weiteren Reisegästen an-
meldest, frag uns nach einem eige-
dann, wo du mit deiner Gruppe
am besten zusteigst. Der Ab-
fahrtsortzuschlag richtet sich
dann nach dem nächstgelege-
nen Abfahrtsort.
Achtung: Ausweispflicht! Bei Reiseantritt muss ein gültiger Reisepass/ Personalausweis vorgezeigt werden. Andernfalls kann die Reise
nicht angetreten werden und es muss zum aktuellen Preis umgebucht werden oder die Reise wird mit 90% des Reisepreises storniert!
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