Page 162 - GO Jugendreisen 2020
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (Stand November 2019, Tel.: 05237 - 89 08 21, info@go-jugendreisen.de)
1. Reisebedingungen Grundsätzlich gilt, dass Umbuchung dem Reiseteilnehmer oder stattung infolge einer Minderung nach Maßgabe internationaler
Wir bitten Sie, nachstehende Reisebedingungen, welche die demjenigen, der die Umbuchung herbeiführt in Höhe der dadurch Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen
Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der VOYAGE Reiseorgani- entstehenden Kosten in Rechnung gestellt werden. Die Vertrags- Vorschriften erhalten hat oder nach Maßgabe
sation GmbH (im Folgenden kurz VOYAGE oder (Reise-)Veranstal- übertragung auf eine andere Person, muss dem Veranstalter bis 1. der Verordnung (EG) Nr. 261/2004
ter genannt) regeln, genau durchzulesen. Mit Ihrer Unterschrift/ 7 Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger mit- 2. der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007
Anmeldung, bzw. der Unterschrift/Anmeldung Ihres gesetzlichen geteilt werden. Änderungen des Abreisetermins oder des Reise- 3. der Verordnung (EG) Nr. 392/2009
Vertreters oder mit geleisteter Anzahlung bei Buchungen auf zieles gelten als Stornierung. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, 4. der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010
elektronischem Weg, werden diese Bedingungen voll anerkannt. die hierdurch entstehenden Kosten zu berechnen. Änderungen 5. der Verordnung (EU) Nr. 181/2011.
Um den Text verständlich zu halten, haben wir uns bei Personen- der Aufenthaltsdauer oder die Hinzubuchung weiterer Leistungen 9. Zusätzliche Haftung bei Flugreisen
bezeichnungen wie z.B. der Kunde/die Kundin auf die männliche sind, sofern sie eine Erhöhung des Reisepreises bewirken, kosten- a) Sollten im Rahmen der Fluggastbeförderung etwaige Schäden
Form beschränkt. Wir bitten um Ihr Verständnis. frei. Es werden nur die entsprechenden Zuschläge berechnet. Der oder Verzögerungen eintreten, wird durch den Veranstalter emp-
2. Abschluss des Reisevertrages und gültige Reiseleistungen Veranstalter behält sich vor, dem Wechsel in der Person des Rei- fohlen, direkt an Ort und Stelle die Schäden gegenüber der ein-
a) Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter VOYAGE senden jedoch zu widersprechen, wenn der Dritte den besonde- getretenen Fluggesellschaft anzuzeigen.
den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung ren Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften b) Die Schadensmitteilung muss bei Gepäckbeschädigungen
kann schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Umbuchungsge- innerhalb von 7 Tagen und bei Verspätungen innerhalb von 21
Internet) direkt bei VOYAGE oder über ein Reisebüro/eine Bu- bühr bei Flugreisen: Es gelten die Umbuchungsgebühr der jeweili- Tagen abgegeben werden.
chungsstelle erfolgen. Der Reisevertrag kommt zustande, indem gen Fluggesellschaft zuzüglich der dem Veranstalter entstehenden c) Ansonsten ist die Beschädigung oder auch das Verlorengehen
VOYAGE die Buchung des Kunden in Textform im Rahmen einer Zusatzkosten aufgrund weiterer Verwaltungstätigkeit. von Reisegepäck bzw. das Abhandenkommen der örtlichen Ver-
Bestätigung/Rechnung innerhalb von 2 Wochen annimmt. Eine 6. Rücktritt/Kündigung durch den Veranstalter tretung des Veranstalters anzuzeigen.
inhaltliche Abweichung der Reisebestätigung vom Inhalt der An- Nimmt der Reisende einzelne oder ganze Reiseleistungen infolge 10. Gepäckbeförderung
meldung stellt ein neues Angebot von VOYAGE dar, an das VOYAGE vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen in seiner Person liegen- Im Rahmen unserer Busreisen wird das Gepäck in normalem Umfang
für die Dauer von 14 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf den Gründen nicht in Anspruch, so erfolgt keine Erstattung des befördert, d.h. maximal eine Tasche/ein Koffer (kein Hartschalenkof-
der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde Gegenwertes. Kann eine Teilleistung (Sportangebote, Ausflüge u. fer) mit max. 20kg (Maße: 80x50x35cm) und ein Handgepäckstück
innerhalb der Bindungsfrist VOYAGE die Annahme durch ausdrück- Ä.) witterungsbedingt nicht oder nur teilweise erbracht werden, pro Person (max. 6kg). Das Gepäck und alle weiteren mitgenom-
liche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung bestätigt. begründet auch das keinen Anspruch des Teilnehmers auf Erstat- menen Gegenstände sind vom Reiseteilnehmer beim Umsteigen
b) Für Sonderwünsche, kundenseitige Vertragsbedingungen und tung des anteiligen Reisepreises, es sei denn, VOYAGE sind durch sowie Ein- und Ausladen zu beaufsichtigen. (Der Abschluss einer
den Bestand von mündlichen Nebenabreden liegt die Beweislast den Ausfall Kosten erspart worden. Reisegepäckversicherung wird empfohlen!) Bei Flugreisen gelten die
des Zustandekommens der Vereinbarung beim Reisenden, wenn VOYAGE behält sich vor, bei Teilleistungen (Sportangebote, Aus- Gepäckbestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
nicht zuvor eine schriftliche Bestätigung durch VOYAGE erfolgt ist. flüge u. ä.), welche Anforderungen an die körperliche Fitness/ 11. Mitwirkungspflicht
c) Reisebüros und Buchungsstellen treten lediglich als Vermittler Gesundheit stellen, den einzelnen Teilnehmern die Teilnahme Für den Fall auftretender Leistungsstörungen, kann der Reiseteil-
zwischen dem Kunden und VOYAGE auf. Sie sind nicht dazu er- zu verwehren, wenn zu besorgen ist, dass diese aus Gründen, nehmer deren Beseitigung verlangen. Der Reisende ist verpflichtet,
mächtigt, etwaige Zusagen oder Nebenabreden zu vereinbaren, welche ausschließlich in ihrer Person liegen, durch die Teilnahme Beanstandungen im Zusammenhang mit der von VOYAGE zu erbrin-
welche den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, erheblich gefährdet werden. genden Reiseleistung sofort unserer Reisebegleitung/Reiseleitung
über die vereinbarten Inhalte hinaus oder zu diesen in Wider- 7. Rücktritt durch den Veranstalter vor Ort mitzuteilen, damit diese für Abhilfe sorgen kann. Falls die
spruch stehen. VOYAGE haftet nicht für diese Vermittlungstätig- VOYAGE kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reise- Reiseleitung vor Ort nicht vorhanden oder erreichbar ist, sind et-
keit. Auch etwaige Destinations- oder Hotelprospekte, die nicht vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag, waige Mängel gegenüber VOYAGE an dessen Firmensitz gegenüber
vom Veranstalter übergeben wurden, sind für diesen nicht ver- bzw. einzelne Reiseleistungen kündigen: kenntlich zu machen. Die Reisebegleitung/Reiseleitung ist ange-
bindlich, soweit deren Verbindlichkeit nicht zwischen dem Kunden a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchfüh- halten für Abhilfe zu sorgen. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche
und dem Reiseveranstalter ausdrücklich vereinbart und zum Inhalt rung der Reise ungeachtet einer Mahnung des Reiseveranstalters, wegen nicht vertragsgemäßen Erbringens der Reise anzuerkennen.
der vertraglichen Leistungspflicht gemacht wurde. Reisebegleiters oder eines Leistungsträgers nachhaltig stört, oder Auf Wunsch fertigt die dortige Reisebegleitung/ Reiseleitung eine
d) Flugreisen: Der Veranstalter VOYAGE bucht für den Kunden den wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die kurze Niederschrift über die von Ihnen vorgetragenen Beanstan-
jeweiligen Flug, abgestimmt auf den vorhandenen Einzelfall und sofortige Aufhebung des Vertrages, bzw. der Ausschluss von ein- dungen an. Mit dieser Niederschrift ist die Prüfung etwaiger An-
nach Zugang der benötigten Unterlagen/Reisebestätigung. Aufgrund zelnen Reiseleistungen gerechtfertigt bzw. die Vertragsfortführung sprüche möglich, ohne Niederschrift wird sie erheblich erschwert.
dieses Umstandes, kann bei Vertragsschluss keine verbindliche Anga- für VOYAGE unzumutbar ist. VOYAGE behält den Anspruch auf den 12. Kündigungsrecht
be dahingehend gemacht werden, zu welcher Uhrzeit der jeweilige Reisepreis, abzüglich evtl. ersparter Aufwendungen. Entstehende Für den Fall einer Kündigung des Reisenden aufgrund von Reise-
Hin-/Rückflug stattfindet. Dies hat seinen Grund in den bei Vertrags- Kosten gehen zu Lasten des Reisenden. mängeln gemäß § 651 l BGB oder aus wichtigem Grund ist dem
schluss bestehenden Unwägbarkeiten hinsichtlich der zum Reise- b) ohne Einhaltung einer Frist bei Zahlungsverzug eines Teilnehmers, Reiseveranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen.
zeitpunkt möglichen Flugzeiten durch die Airlines. Der Veranstalter wenn dieser trotz schriftlicher Mahnung und Hinweis auf das Rück- Dies gilt dann nicht, wenn die eigentliche Abhilfe unmöglich ist
VOYAGE, verpflichtet sich jedoch, den im Rahmen des Reisevertrages trittsrecht seinen Verpflichtungen nicht unverzüglich nachkommt. oder vom Reiseveranstalter verweigert wird. Eine Fristsetzung ist
festgelegten Tag einzuhalten. Diesbezüglichbehält sich VOYAGE vor, c) Der Veranstalter kann bis 20 Tage vor Reisebeginn bei einer ebenfalls entbehrlich, wenn die sofortige Kündigung des Vertrages
die jeweiligen Flüge zwischen 00:00 Uhr bis 23:50 Uhr zu buchen. Reisedauer von mehr als 6 Tagen, bis 7 Tage vor Reisebeginn bei durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares, In-
Weiter verpflichtet sich der Veranstalter dazu, im Rahmen seiner einer Reisedauer von mindestens 2 und höchstens 6 Tagen und teresse des Reisenden gerechtfertigt wird.
Möglichkeiten, die für den Kunden bestmögliche Flugzeit zu ermögli- bis 48 Stunden bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen bei 13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
chen. Nach Buchung des Fluges bei der jeweiligen Airline, werden die Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich fest- a) VOYAGE unterrichtet Staatsangehörige des Staates, in dem die
Flugzeiten dem Kunden mindestens zwei Wochen vor Reisebeginn gelegten Mindestteilnehmerzahl der Pauschalreise vom Vertrag Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und
bei Übermittlung des Teilnehmerausweis/Voucher mitgeteilt. Der zurücktreten. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, den Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren
Veranstalter VOYAGE übernimmt jedoch keine Haftung für Flugzei- Reisenden unverzüglich über das Eintreten der Voraussetzungen eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer
tenänderungen/Verspätungen, die im ausschließlichen Verantwor- für die Nichtdurchführung der Reise zu informieren, der eingezahl- Staaten gibt die zuständige Botschaft Auskunft.
tungsbereichder leistungserbringenden Airline liegen. te Reisepreis wird ohne Abzüge unverzüglich erstattet, weitere An- b) Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mit-
3. Zahlungen sprüche können nicht geltend gemacht werden. führen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche
Wir bitten um eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises d) Für den Fall, dass der Veranstalter aufgrund unvermeidbarer, Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.
innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Rechnung außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages ge- Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwach-
und des Sicherungsscheines. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor hindert ist, kann er unter unverzüglicher Mitteilung gegenüber sen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten.
Abreise fällig, nach Erhalt des Sicherungsscheins und eingehend dem Reisenden, ebenfalls vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn VOYAGE schuldhaft nicht, unzureichend oder
bei VOYAGE, damit der rechtzeitige (Online-)Versand der Reiseun- Der eingezahlte Reisepreis wird ohne Abzüge erstattet. falsch informiert hat.
terlagen gewährleistet werden kann. Bei Buchungen ab 4 Wochen 8. Haftung 14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
vor Reiseantritt sollte aus gleichem Grund umgehend nach Rech- Der Reiseveranstalter haftet wie ein ordentlicher Kaufmann für: Diese Reisebedingungen sind Bestandteil des Reisevertrages. Die
nungserhalt, spätestens aber binnen 5 Werktagen ab dem Tag der a) die gewissenhafte Reisevorbereitung Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages, bzw.
Reisebuchung, der gesamte Reisepreis gezahlt werden. Entspre- b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger der Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
chende Zahlungsfristen werden in der Rechnung aufgeführt. Ab- c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen Reisevertrages, bzw. der gesamten Reisebedingungen zur Folge.
geschlossene Reiseversicherungen sind sofort zur Zahlung fällig. d) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, 15. Streitbeilegung
4. Rücktritt die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtli-
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Rei- beschränkt, soweit ein Schaden der Reisenden weder vorsätzlich, che Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.
se zurücktreten. In diesem Fall kann VOYAGE eine angemessene noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Reisever- ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adres-
Entschädigung verlangen. anstalter für einen den Reisenden entstehenden Schaden allein se finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet
a) Der Rücktritt sollte in Textform gegenüber dem Reiseveranstal- wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich noch bereit an einem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
ter erklärt werden. ist. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Reiseveranstalter 16. Gerichtsstand
b) Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück, so verliert VOYAGE den ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internatio- Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reise-
Anspruch auf den vertraglich vereinbarten Reisepreis. VOYAGE naler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher veranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
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steht es aber unbeschadet dessen zu, soweit der Rücktritt nicht Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringen- Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
in der Verantwortlichkeit von VOYAGE liegt oder am Bestim- den Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls aus- Gerichtsstand für Klagen gegen VOYAGE ist Detmold. Für Klagen
mungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, geschlossen oder beschränkt ist. von VOYAGE gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßge-
außergewöhnliche Umstände auftreten die die Durchführung der e) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zu- bend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reise-
Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestim- sammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich ver- veranstalters, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen
mungsort erheblich beeinträchtigen, eine angemessene Entschä- mittelt werden, oder in der Reiseausschreibung oder Bestätigung/ oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz
digung für die bis zur Erklärung des Rücktritts durch den Kunden Rechnung als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Die Haftung oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren
getätigten Reisevorbereitungen und seine Aufwendungen im Ver- von VOYAGE beschränkt sich in diesen Fällen auf die sorgfältige Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klage-
hältnis zum jeweiligen Reisepreis zu verlangen. Auswahl des Drittunternehmens, nicht aber auf die Leistungserbrin- erhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Detmold ver-
c) Die von VOYAGE zu verlangende Entschädigung bemisst sich gung. Jegliche Kosten/Beeinträchtigungen, die ohne Verschulden einbart. Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit
nach zeitlicher Staffelung, daher Verhältnis Rücktrittserklärung des Veranstalters, z.B. durch Zeitverschiebungen, Staus, technische sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internatio-
zum vertraglichen Reisebeginn, zu erwartenden Ersparnissen von Defekte, menschliches Versagen, Grenzabwicklungen u.v.a. entste- naler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden
Aufwendungen des Reiseveranstalters und zu erwartender Er- hen, werden vom Reiseveranstalter nicht erstattet. und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zu-
werb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung, die Ent- f) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden, die dem Reisen- gunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Rei-
schädigung wird pauschaliert.. Bei der weitergehenden Berech- den entstehen, wenn diese vom Reisenden selbstverschuldet sind. severtrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen in dem
nung werden möglich ersparte Aufwendungen und anderweitige Der Reiseveranstalter haftet ebenfalls nicht für Schäden, die von Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden
Verwendungen der Reiseleistung berücksichtigt. Maßgeblich für einem Dritten verschuldet werden, der weder Leistungserbringer günstiger sind als die Regelungen in diesen Reisebedingungen
die Berechnung der Stornokosten hinsichtlich des Zeitfaktors ist ist, noch sonst an der Leistungserbringung bezüglich der Pau- oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.
der Eingang der Rücktrittserklärung bei VOYAGE. schalreise beteiligt ist und der Eintritt des Schadens für den Ver- 17. Veranstalter aller Reisen
Rücktrittsbedingungen bei Buspauschalreisen: anstalter nicht vorhersehbar oder vermeidbar war. Der Reisever- Veranstalter aller Reisen ist, soweit dies nicht ausdrücklich er-
- bis 30. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises pro Person anstalter haftet weitergehend nicht für Schäden, welche durch wähnt ist: VOYAGE Reiseorganisation GmbH, Nord-West-Ring 4,
- 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises pro Person unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht werden. 32832 Augustdorf. Geschäftsführer: Gert Just
- 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises pro Person g) VOYAGE haftet nicht für Aussagen, die durch Vermittler getätigt Veranstalter der Sprachreisen nach New York, Fort Lauderdale,
- 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises pro Person und nicht schriftlich durch VOYAGE bestätigt wurden. VOYAGE haftet Dublin, London und Sliema (Malta) ist: LAL Sprachreisen GmbH,
- ab 6. Tag vor Reisebeginn 85% des Reisepreises pro Person nicht für Reisebeschreibungen in Internetportalen von Reisevermitt- München /Veranstalter der Sprachreisen nach Barcelona, St. Paul’s
- Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung: lern, oder Eigenausschreibungen von Reisevermittlern, wenn diese Bay (Malta), St. Julian’s (Malta), Nizza und Brighton ist: Sprachcaffe
90% des Reisepreises pro Person. nicht ausdrücklich in Textform von VOYAGE genehmigt wurden. Reisen GmbH, Frankfurt / Veranstalter der Reisen nach Bitburg
Rücktrittsbedingungen bei Flugreisen: h) Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatz- ist: YOUTEL AG, Bitburg / Veranstalter der Reise nach Goch ist: KFO
- Bis 15 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises pro Person ansprüche aus unerlaubter Handlung, welche sich nicht auf Katholisches Ferienwerk Oberhausen e.V. / Veranstalter der Reisen
- 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises pro Person Körperschäden beziehen und die nicht auf Vorsatz oder grober Junior & Profi Fuballcamp ist: Rheinfit Sportakademie GmbH, Köln
- ab 6. Tag vor Reisebeginn 85% des Reisepreises pro Person Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die / Veranstalter der Surfcamps in St. Girons ist: Action Sports Travel
- Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung: Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungs- GmbH, Norderstedt / Veranstalter der Skireise nach Zell am See ist:
90% des Reisepreises pro Person. höchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Möglicher- jugendreisen.com GmbH, Düsseldorf / Veranstalter der Reise nach
Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass die vereinbarten Stor- weise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Willingen ist: ReiseMeise, Berlin / Veranstalter der Sprachreise nach
nopauschalen dann nicht zum Tragen kommen, wenn der Kunde Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen bleiben von der Osmington Bay ist: TravelWorks Travelplus Group GmbH, Münster /
im Einzelfall den Nachweis führt, dass VOYAGE ein Schaden nicht Beschränkung unberührt. Veranstalter des Sprach Camps im Salzburger Land und der Reisen
oder nur in geringer Höhe entstanden ist. (Der Abschluss einer Rei- i) Hat der Reisende gegenüber den Reiseveranstalter Anspruch auf nach Mariapfarr und Obertauern ist: young austria – Österreichs Er-
serücktrittskostenversicherung wird empfohlen!) Schadensersatz oder auf Erstattung eines Teils des Reisepreises lebnisgästehäuser GmbH, Salzburg / Veranstalter der Reisen nach
162 5. Umbuchung aus Minderung, so muss sich der Reisende das anrechnen lassen, Beldorf, Soltau, Usedom, Swinemünde, Werbellinsee, Gadow, Tropi-
Grundsätzlich gilt, dass Umbuchungen dem Reiseteilnehmer oder was er aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder Er- cal Islands und Bad Sooden-Allendorf ist KI JU Ferienservice GmbH.