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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (Stand November 2019, Tel.: 05237 - 89 08 21, info@go-jugendreisen.de)
            1. Reisebedingungen               Grundsätzlich gilt, dass Umbuchung dem Reiseteilnehmer oder   stattung infolge einer Minderung nach Maßgabe internationaler
            Wir  bitten  Sie,  nachstehende  Reisebedingungen,  welche  die   demjenigen, der die Umbuchung herbeiführt in Höhe der dadurch   Übereinkünfte  oder  von  auf  solchen  beruhenden  gesetzlichen
            Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der VOYAGE Reiseorgani-  entstehenden Kosten in Rechnung gestellt werden. Die Vertrags-  Vorschriften erhalten hat oder nach Maßgabe
            sation GmbH (im Folgenden kurz VOYAGE oder (Reise-)Veranstal-  übertragung auf eine andere Person, muss dem Veranstalter bis   1. der Verordnung (EG) Nr. 261/2004
            ter genannt) regeln, genau durchzulesen. Mit Ihrer Unterschrift/  7 Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger mit-  2. der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007
            Anmeldung, bzw. der Unterschrift/Anmeldung Ihres gesetzlichen   geteilt werden. Änderungen des Abreisetermins oder des Reise-  3. der Verordnung (EG) Nr. 392/2009
            Vertreters oder mit geleisteter Anzahlung bei Buchungen auf   zieles gelten als Stornierung. Der Reiseveranstalter ist berechtigt,   4. der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010
            elektronischem Weg, werden diese Bedingungen voll anerkannt.   die hierdurch entstehenden Kosten zu berechnen. Änderungen   5. der Verordnung (EU) Nr. 181/2011.
            Um den Text verständlich zu halten, haben wir uns bei Personen-  der Aufenthaltsdauer oder die Hinzubuchung weiterer Leistungen   9. Zusätzliche Haftung bei Flugreisen
            bezeichnungen wie z.B. der Kunde/die Kundin auf die männliche   sind, sofern sie eine Erhöhung des Reisepreises bewirken, kosten-  a) Sollten im Rahmen der Fluggastbeförderung etwaige Schäden
            Form beschränkt. Wir bitten um Ihr Verständnis.  frei. Es werden nur die entsprechenden Zuschläge berechnet.  Der   oder Verzögerungen eintreten, wird durch den Veranstalter emp-
            2. Abschluss des Reisevertrages und gültige Reiseleistungen  Veranstalter behält sich vor, dem Wechsel in der Person des Rei-  fohlen, direkt an Ort und Stelle die Schäden gegenüber der ein-
            a) Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter VOYAGE   senden jedoch zu widersprechen, wenn der Dritte den besonde-  getretenen Fluggesellschaft anzuzeigen.
            den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung   ren Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften   b)  Die  Schadensmitteilung  muss  bei  Gepäckbeschädigungen
            kann schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail,   oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Umbuchungsge-  innerhalb von 7 Tagen und bei Verspätungen innerhalb von 21
            Internet)  direkt  bei  VOYAGE  oder  über  ein  Reisebüro/eine  Bu-  bühr bei Flugreisen: Es gelten die Umbuchungsgebühr der jeweili-  Tagen abgegeben werden.
            chungsstelle erfolgen. Der Reisevertrag kommt zustande, indem   gen Fluggesellschaft zuzüglich der dem Veranstalter entstehenden   c) Ansonsten ist die Beschädigung oder auch das Verlorengehen
            VOYAGE  die  Buchung  des  Kunden  in  Textform  im  Rahmen  einer   Zusatzkosten aufgrund weiterer Verwaltungstätigkeit.  von Reisegepäck bzw. das Abhandenkommen der örtlichen Ver-
            Bestätigung/Rechnung  innerhalb  von  2  Wochen  annimmt.  Eine   6. Rücktritt/Kündigung durch den Veranstalter  tretung des Veranstalters anzuzeigen.
            inhaltliche  Abweichung  der  Reisebestätigung  vom  Inhalt  der  An-  Nimmt der Reisende einzelne oder ganze Reiseleistungen infolge   10. Gepäckbeförderung
            meldung stellt ein neues Angebot von VOYAGE dar, an das VOYAGE   vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen in seiner Person liegen-  Im Rahmen unserer Busreisen wird das Gepäck in normalem Umfang
            für die Dauer von 14 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf   den Gründen nicht in Anspruch, so erfolgt keine Erstattung des   befördert, d.h. maximal eine Tasche/ein Koffer (kein Hartschalenkof-
            der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde   Gegenwertes. Kann eine Teilleistung (Sportangebote, Ausflüge u.   fer) mit max. 20kg (Maße: 80x50x35cm) und ein Handgepäckstück
            innerhalb der Bindungsfrist VOYAGE die Annahme durch ausdrück-  Ä.) witterungsbedingt nicht oder nur teilweise erbracht werden,   pro Person (max. 6kg). Das Gepäck und alle weiteren mitgenom-
            liche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung bestätigt.  begründet auch das keinen Anspruch des Teilnehmers auf Erstat-  menen Gegenstände sind vom Reiseteilnehmer beim Umsteigen
            b) Für Sonderwünsche, kundenseitige Vertragsbedingungen und   tung des anteiligen Reisepreises, es sei denn, VOYAGE sind durch   sowie  Ein-  und  Ausladen  zu  beaufsichtigen.  (Der  Abschluss  einer
            den Bestand von mündlichen Nebenabreden liegt die Beweislast   den Ausfall Kosten erspart worden.  Reisegepäckversicherung wird empfohlen!) Bei Flugreisen gelten die
            des Zustandekommens der Vereinbarung beim Reisenden, wenn   VOYAGE behält sich vor, bei Teilleistungen (Sportangebote, Aus-  Gepäckbestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
            nicht zuvor eine schriftliche Bestätigung durch VOYAGE erfolgt ist.  flüge u. ä.), welche Anforderungen an die körperliche Fitness/  11. Mitwirkungspflicht
            c) Reisebüros und Buchungsstellen treten lediglich als Vermittler   Gesundheit  stellen,  den  einzelnen  Teilnehmern  die  Teilnahme   Für den Fall auftretender Leistungsstörungen, kann der Reiseteil-
            zwischen dem Kunden und VOYAGE auf. Sie sind nicht dazu er-  zu verwehren, wenn zu besorgen ist, dass diese aus Gründen,   nehmer deren Beseitigung verlangen. Der Reisende ist verpflichtet,
            mächtigt, etwaige Zusagen oder Nebenabreden zu vereinbaren,   welche ausschließlich in ihrer Person liegen, durch die Teilnahme   Beanstandungen im Zusammenhang mit der von VOYAGE zu erbrin-
            welche den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern,   erheblich gefährdet werden.  genden Reiseleistung sofort unserer Reisebegleitung/Reiseleitung
            über die vereinbarten  Inhalte hinaus oder  zu  diesen in Wider-  7. Rücktritt durch den Veranstalter  vor Ort mitzuteilen, damit diese für Abhilfe sorgen kann. Falls die
            spruch stehen. VOYAGE haftet nicht für diese Vermittlungstätig-  VOYAGE kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reise-  Reiseleitung vor Ort nicht vorhanden oder erreichbar ist, sind et-
            keit. Auch etwaige Destinations- oder Hotelprospekte, die nicht   vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag,   waige Mängel gegenüber VOYAGE an dessen Firmensitz gegenüber
            vom Veranstalter übergeben wurden, sind für diesen nicht ver-  bzw. einzelne Reiseleistungen kündigen:  kenntlich  zu  machen.  Die  Reisebegleitung/Reiseleitung  ist  ange-
            bindlich, soweit deren Verbindlichkeit nicht zwischen dem Kunden   a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchfüh-  halten für Abhilfe zu sorgen. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche
            und dem Reiseveranstalter ausdrücklich vereinbart und zum Inhalt   rung der Reise ungeachtet einer Mahnung des Reiseveranstalters,   wegen nicht vertragsgemäßen Erbringens der Reise anzuerkennen.
            der vertraglichen Leistungspflicht gemacht wurde.  Reisebegleiters oder eines Leistungsträgers nachhaltig stört, oder   Auf Wunsch fertigt die dortige Reisebegleitung/ Reiseleitung eine
            d) Flugreisen: Der Veranstalter VOYAGE bucht für den Kunden den   wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die   kurze Niederschrift über die von Ihnen vorgetragenen Beanstan-
            jeweiligen  Flug,  abgestimmt  auf  den  vorhandenen  Einzelfall  und   sofortige Aufhebung des Vertrages, bzw. der Ausschluss von ein-  dungen an. Mit dieser Niederschrift ist die Prüfung etwaiger An-
            nach Zugang der benötigten Unterlagen/Reisebestätigung. Aufgrund   zelnen Reiseleistungen gerechtfertigt bzw. die Vertragsfortführung   sprüche möglich, ohne Niederschrift wird sie erheblich erschwert.
            dieses Umstandes, kann bei Vertragsschluss keine verbindliche Anga-  für VOYAGE unzumutbar ist. VOYAGE behält den Anspruch auf den   12. Kündigungsrecht
            be dahingehend gemacht werden, zu welcher Uhrzeit der jeweilige   Reisepreis, abzüglich evtl. ersparter Aufwendungen. Entstehende   Für den Fall einer Kündigung des Reisenden aufgrund von Reise-
            Hin-/Rückflug stattfindet. Dies hat seinen Grund in den bei Vertrags-  Kosten gehen zu Lasten des Reisenden.  mängeln gemäß § 651 l BGB oder aus wichtigem Grund ist dem
            schluss bestehenden Unwägbarkeiten hinsichtlich der zum Reise-  b) ohne Einhaltung einer Frist bei Zahlungsverzug eines Teilnehmers,   Reiseveranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen.
            zeitpunkt möglichen Flugzeiten durch die Airlines. Der Veranstalter   wenn dieser trotz schriftlicher Mahnung und Hinweis auf das Rück-  Dies gilt dann nicht, wenn die eigentliche Abhilfe unmöglich ist
            VOYAGE, verpflichtet sich jedoch, den im Rahmen des Reisevertrages   trittsrecht seinen Verpflichtungen nicht unverzüglich nachkommt.  oder vom Reiseveranstalter verweigert wird. Eine Fristsetzung ist
            festgelegten Tag einzuhalten. Diesbezüglichbehält sich VOYAGE vor,   c)  Der  Veranstalter  kann  bis  20  Tage  vor  Reisebeginn  bei  einer   ebenfalls entbehrlich, wenn die sofortige Kündigung des Vertrages
            die jeweiligen Flüge zwischen 00:00 Uhr bis 23:50 Uhr zu buchen.   Reisedauer von mehr als 6 Tagen, bis 7 Tage vor Reisebeginn bei   durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares, In-
            Weiter verpflichtet sich der Veranstalter dazu, im Rahmen seiner   einer Reisedauer von mindestens 2 und höchstens 6 Tagen und   teresse des Reisenden gerechtfertigt wird.
            Möglichkeiten, die für den Kunden bestmögliche Flugzeit zu ermögli-  bis 48 Stunden bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen bei   13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
            chen. Nach Buchung des Fluges bei der jeweiligen Airline, werden die   Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich fest-  a) VOYAGE unterrichtet Staatsangehörige des Staates, in dem die
            Flugzeiten dem Kunden mindestens zwei Wochen vor Reisebeginn   gelegten  Mindestteilnehmerzahl  der  Pauschalreise  vom  Vertrag   Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und
            bei  Übermittlung  des  Teilnehmerausweis/Voucher  mitgeteilt.  Der   zurücktreten. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, den   Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren
            Veranstalter VOYAGE übernimmt jedoch keine Haftung für Flugzei-  Reisenden unverzüglich über das Eintreten der Voraussetzungen   eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer
            tenänderungen/Verspätungen, die im ausschließlichen Verantwor-  für die Nichtdurchführung der Reise zu informieren, der eingezahl-  Staaten gibt die zuständige Botschaft Auskunft.
            tungsbereichder leistungserbringenden Airline liegen.  te Reisepreis wird ohne Abzüge unverzüglich erstattet, weitere An-  b) Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mit-
            3. Zahlungen                      sprüche können nicht geltend gemacht werden.  führen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche
            Wir bitten um eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises   d) Für den Fall, dass der Veranstalter aufgrund unvermeidbarer,   Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.
            innerhalb  von  14  Tagen  nach  Erhalt  der  schriftlichen  Rechnung   außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages ge-  Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwach-
            und des Sicherungsscheines. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor   hindert  ist,  kann  er  unter  unverzüglicher  Mitteilung  gegenüber   sen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten.
            Abreise fällig, nach Erhalt des Sicherungsscheins und eingehend   dem Reisenden, ebenfalls vom Vertrag zurücktreten.  Dies gilt nicht, wenn VOYAGE schuldhaft nicht, unzureichend oder
            bei VOYAGE, damit der rechtzeitige (Online-)Versand der Reiseun-  Der eingezahlte Reisepreis wird ohne Abzüge erstattet.  falsch informiert hat.
            terlagen gewährleistet werden kann. Bei Buchungen ab 4 Wochen   8. Haftung  14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
            vor Reiseantritt sollte aus gleichem Grund umgehend nach Rech-  Der Reiseveranstalter haftet wie ein ordentlicher Kaufmann für:  Diese Reisebedingungen sind Bestandteil des Reisevertrages. Die
            nungserhalt, spätestens aber binnen 5 Werktagen ab dem Tag der   a) die gewissenhafte Reisevorbereitung  Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages, bzw.
            Reisebuchung, der gesamte Reisepreis gezahlt werden. Entspre-  b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger  der Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
            chende Zahlungsfristen werden in der Rechnung aufgeführt. Ab-  c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen  Reisevertrages, bzw. der gesamten Reisebedingungen zur Folge.
            geschlossene Reiseversicherungen sind sofort zur Zahlung fällig.  d)  Die  vertragliche  Haftung  des  Reiseveranstalters  für  Schäden,   15. Streitbeilegung
            4. Rücktritt                      die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis   Die  EU-Kommission  stellt  eine  Plattform  für  die  außergerichtli-
            Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Rei-  beschränkt, soweit ein Schaden der Reisenden weder vorsätzlich,   che Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.
            se zurücktreten. In diesem Fall kann VOYAGE eine angemessene   noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Reisever-  ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adres-
            Entschädigung verlangen.          anstalter für einen den Reisenden entstehenden Schaden allein   se finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet
            a) Der Rücktritt sollte in Textform gegenüber dem Reiseveranstal-  wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich   noch bereit an einem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
            ter erklärt werden.               ist. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Reiseveranstalter   16. Gerichtsstand
            b) Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück, so verliert VOYAGE den   ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internatio-  Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reise-
            Anspruch auf den vertraglich vereinbarten Reisepreis. VOYAGE   naler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher   veranstalter  findet  ausschließlich  deutsches  Recht  Anwendung.
      ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
            steht es aber unbeschadet dessen zu, soweit der Rücktritt nicht   Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringen-  Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
            in  der  Verantwortlichkeit  von  VOYAGE  liegt  oder  am  Bestim-  den Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls aus-  Gerichtsstand für Klagen gegen VOYAGE ist Detmold. Für Klagen
            mungsort  oder  in  dessen  unmittelbarer  Nähe  unvermeidbare,   geschlossen oder beschränkt ist.  von VOYAGE gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßge-
            außergewöhnliche Umstände auftreten die die Durchführung der   e) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zu-  bend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reise-
            Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestim-  sammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich ver-  veranstalters, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen
            mungsort erheblich beeinträchtigen, eine angemessene Entschä-  mittelt werden, oder in der Reiseausschreibung oder Bestätigung/  oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz
            digung für die bis zur Erklärung des Rücktritts durch den Kunden   Rechnung  als  Fremdleistungen  gekennzeichnet  sind.  Die  Haftung   oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren
            getätigten Reisevorbereitungen und seine Aufwendungen im Ver-  von  VOYAGE  beschränkt  sich  in  diesen  Fällen  auf  die  sorgfältige   Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klage-
            hältnis zum jeweiligen Reisepreis zu verlangen.  Auswahl des Drittunternehmens, nicht aber auf die Leistungserbrin-  erhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Detmold ver-
            c)  Die  von  VOYAGE  zu  verlangende  Entschädigung  bemisst  sich   gung.  Jegliche  Kosten/Beeinträchtigungen,  die  ohne  Verschulden   einbart.  Diese  Bestimmungen  gelten  nicht,  wenn  und  insoweit
            nach  zeitlicher  Staffelung,  daher  Verhältnis  Rücktrittserklärung   des Veranstalters, z.B. durch Zeitverschiebungen, Staus, technische   sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internatio-
            zum vertraglichen Reisebeginn, zu erwartenden Ersparnissen von   Defekte, menschliches Versagen, Grenzabwicklungen u.v.a. entste-  naler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden
            Aufwendungen des Reiseveranstalters und zu erwartender  Er-  hen, werden vom Reiseveranstalter nicht erstattet.  und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zu-
            werb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung, die Ent-  f) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden, die dem Reisen-  gunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Rei-
            schädigung wird pauschaliert.. Bei der weitergehenden Berech-  den entstehen, wenn diese vom Reisenden selbstverschuldet sind.  severtrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen in dem
            nung werden möglich ersparte Aufwendungen und anderweitige   Der Reiseveranstalter haftet ebenfalls nicht für Schäden, die von   Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden
            Verwendungen der Reiseleistung berücksichtigt. Maßgeblich für   einem Dritten verschuldet werden, der weder Leistungserbringer   günstiger  sind  als  die  Regelungen  in  diesen  Reisebedingungen
            die Berechnung der Stornokosten hinsichtlich des Zeitfaktors ist   ist, noch sonst an der Leistungserbringung bezüglich der Pau-  oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.
            der Eingang der Rücktrittserklärung bei VOYAGE.   schalreise beteiligt ist und der Eintritt des Schadens für den Ver-  17. Veranstalter aller Reisen
            Rücktrittsbedingungen bei Buspauschalreisen:  anstalter nicht vorhersehbar oder vermeidbar war. Der Reisever-  Veranstalter aller Reisen ist, soweit dies nicht ausdrücklich er-
            - bis 30. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises pro Person  anstalter haftet weitergehend nicht für Schäden, welche durch   wähnt  ist:  VOYAGE  Reiseorganisation  GmbH,  Nord-West-Ring  4,
            - 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises pro Person  unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht werden.  32832 Augustdorf. Geschäftsführer: Gert Just
            - 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises pro Person  g) VOYAGE haftet nicht für Aussagen, die durch Vermittler getätigt   Veranstalter  der  Sprachreisen  nach  New  York,  Fort  Lauderdale,
            - 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises pro Person  und nicht schriftlich durch VOYAGE bestätigt wurden. VOYAGE haftet   Dublin,  London  und  Sliema  (Malta)  ist:  LAL  Sprachreisen  GmbH,
            - ab 6. Tag vor Reisebeginn 85% des Reisepreises pro Person  nicht für Reisebeschreibungen in Internetportalen von Reisevermitt-  München /Veranstalter der Sprachreisen nach Barcelona, St. Paul’s
            - Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung:  lern, oder Eigenausschreibungen von Reisevermittlern, wenn diese   Bay (Malta), St. Julian’s (Malta), Nizza und Brighton ist: Sprachcaffe
            90% des Reisepreises pro Person.  nicht ausdrücklich in Textform von VOYAGE genehmigt wurden.  Reisen GmbH,  Frankfurt  /  Veranstalter  der  Reisen  nach  Bitburg
            Rücktrittsbedingungen bei Flugreisen:  h)  Für  alle  gegen  den  Veranstalter  gerichteten  Schadenersatz-  ist: YOUTEL AG, Bitburg / Veranstalter der Reise nach Goch ist: KFO
            - Bis 15 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises pro Person  ansprüche  aus  unerlaubter  Handlung,  welche  sich  nicht  auf   Katholisches Ferienwerk Oberhausen e.V. / Veranstalter der Reisen
            - 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises pro Person  Körperschäden beziehen und die nicht auf Vorsatz oder grober   Junior & Profi Fuballcamp ist: Rheinfit Sportakademie GmbH, Köln
            - ab 6. Tag vor Reisebeginn 85% des Reisepreises pro Person  Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die   / Veranstalter der Surfcamps in St. Girons ist: Action Sports Travel
            - Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung:  Höhe  des  dreifachen  Reisepreises  beschränkt.  Diese  Haftungs-  GmbH, Norderstedt / Veranstalter der Skireise nach Zell am See ist:
            90% des Reisepreises pro Person.  höchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Möglicher-  jugendreisen.com GmbH, Düsseldorf /  Veranstalter der Reise nach
            Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass die vereinbarten Stor-  weise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit   Willingen ist: ReiseMeise, Berlin / Veranstalter der Sprachreise nach
            nopauschalen dann nicht zum Tragen kommen, wenn der Kunde   Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen bleiben von der   Osmington Bay ist: TravelWorks Travelplus Group GmbH, Münster /
            im Einzelfall den Nachweis führt, dass VOYAGE ein Schaden nicht   Beschränkung unberührt.  Veranstalter des Sprach Camps im Salzburger Land und der Reisen
            oder nur in geringer Höhe entstanden ist. (Der Abschluss einer Rei-  i) Hat der Reisende gegenüber den Reiseveranstalter Anspruch auf   nach Mariapfarr und Obertauern ist: young austria – Österreichs Er-
            serücktrittskostenversicherung wird empfohlen!)  Schadensersatz oder auf Erstattung eines Teils des Reisepreises   lebnisgästehäuser GmbH, Salzburg / Veranstalter der Reisen nach
    162     5. Umbuchung                      aus Minderung, so muss sich der Reisende das anrechnen lassen,   Beldorf, Soltau, Usedom, Swinemünde, Werbellinsee, Gadow, Tropi-
            Grundsätzlich gilt, dass Umbuchungen dem Reiseteilnehmer oder  was er aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder Er-  cal Islands und Bad Sooden-Allendorf ist KI JU Ferienservice GmbH.
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